DUH will Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken in 31 Innenstädten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will in zahlreichen Innenstädten ein Verbot privater Silvesterfeuerwerke erreichen. Wie die Umweltschutzorganisation am Montag mitteilte, stellte sie formelle Anträge bei 31 Städten, in denen die Feinstaubbelastung über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt. "Jedes Jahr aufs Neue verursacht die archaische Böllerei zum Jahreswechsel dicke Luft in unseren Städten, wie sie sonst in Smog-Hochburgen asiatischer Metropolen beklagt wird", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Schritt.
In der EU sind derzeit Feinstaubwerte von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel erlaubt. Die WHO empfiehlt die Hälfte. Um die Böllerei dennoch einschränken oder verbieten zu können, ruft die DUH die Kommunen auf, von ihren ordnungsrechtlichen Befugnissen Gebrauch zu machen. Berlin und München haben bereits Verbote für die private Silvester-Knallerei in den Innenstädten angekündigt.
Resch forderte die Städte auf, diesem Beispiel zu folgen. "Viele hunderttausend Menschen mit Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise schwerem Asthma, flüchten zum Jahreswechsel aus ihren Wohnungen oder müssen sich dort regelrecht luftdicht verbarrikadieren", erklärte Resch.
Feinstaub ist ein Luftschadstoff, der insbesondere gesundheitlich vorbelasteten Menschen mit Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen sowie Schwangeren und Kindern schaden kann. Innerhalb weniger Stunden setzen die Feuerwerksböller zum Jahreswechsel circa 5000 Tonnen Feinstaubs frei. Das entspricht der DUH zufolge etwa 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.
Die Umwelthilfe befürworte professionell und zentral organisierte, "vor allem die Luftqualität nicht beeinträchtigende" Silvester-Feuerwerke außerhalb der belasteten Innenstadtbereiche, wie sie erklärte. Im August will die Organisation mit dem Deutschen Städtetag über ein "möglichst flächendeckendes Ende der privaten Silvester-Böllerei" verhandeln.
International gibt es in vielen Städten Einschränkungen für private Feuerwerke. In Paris beispielsweise dürfen Feuerwerkskörper weder verkauft noch abgefeuert werden. In Dänemark und Slowenien sind Verkauf, Besitz und Verwendung von Knallkörpern generell verboten. Auch in Neuseeland oder Südafrika ist die private Silvester-Böllerei in den Innenstädten generell verboten.
(P.Vasilyevsky--DTZ)