Deutsche Tageszeitung - Fans von Asap Rocky rufen zum Boykott schwedischer Produkte auf

Fans von Asap Rocky rufen zum Boykott schwedischer Produkte auf


Fans von Asap Rocky rufen zum Boykott schwedischer Produkte auf
Fans von Asap Rocky rufen zum Boykott schwedischer Produkte auf / Foto: ©

Fans des US-Rappers ASAP Rocky haben nach der Anklage gegen den Musiker in Stockholm zum Boykott schwedischer Produkte aufgerufen. Im Kurzbotschaftendienst Twitter wurden unter anderem schwedische Fleischklößchen, das Möbelkaufhaus Ikea, die Wodka-Marke Absolut, der Autohersteller Volvo sowie der Streaming-Dienst Spotify unter dem Hashtag #boycottsweden als mögliche Ziele der Kaufverweigerung genannt.

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Viele Fans bezogen sich dabei auf einen Tweet von US-Präsident Donald Trump vom Freitag, in dem er sich darüber beschwert hatte, dass die USA "so viel" für Schweden tun würden, dies andersherum aber offenbar nicht der Fall sei.

Der US-Rapper, mit bürgerlichem Namen Rakim Mayers, sitzt in Schweden wegen einer Schlägerei in Untersuchungshaft. Am Donnerstag erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung gegen den 30-Jährigen und zwei seiner Begleiter. Der Prozess soll am 30. Juli beginnen.

Einige erboste Twitter-Nutzer forderten den US-Präsident dazu auf, den Boykottaufruf gegen Schweden zu unterstützten. Weniger ernst gemeinte Tweets stellten angesichts des zweifelhaften Rufs von Ikea-Möbeln die Haltbarkeit schwedischer Gefängniszellen infrage. Unter dem Hashtag #JustSayNoToPickledHerring wurde zum Verzicht eingelegter Heringe aufgerufen. Auch Gerüchte über Strafzölle auf schwedische Preiselbeeren machten die Runde.

Während die schwedische Wirtschaft wohl keine unmittelbaren Auswirkungen zu fürchten hat, sieht ASAP Rocky sich ernsten Anschuldigungen gegenüber. Der Rapper war am 30. Juni in Stockholm nach einem Konzert in eine Schlägerei verwickelt worden. Das Promi-Portal "TMZ" hatte Handy-Aufnahmen der Prügelei veröffentlicht. Sie zeigen, wie ASAP Rocky einen jungen Mann zu Boden schleudert und auf ihn einschlägt.

Der Musiker gibt an, er habe in Notwehr gehandelt, da er von dem Kläger belästigt und provoziert worden sei.

(O.Tatarinov--DTZ)

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