Bundesverwaltungsgericht prüft Entschädigung nach DDR-Flucht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft heute (10.00 Uhr) Entschädigungsansprüche eines Manns, der im Dezember 1988 unter nach seinen Angaben dramatischen Umständen mit seinem Bruder aus der DDR nach Westberlin floh. Dies habe ihn traumatisiert und zu einer psychischen Erkrankung geführt, macht er geltend.
In der Vorinstanz lehnte das Verwaltungsgericht Potsdam Rehabilitierungsleistungen ab. Berufliche Nachteile seien nicht ersichtlich. Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung komme nur nach individueller Verfolgung in Betracht. Die DDR-Grenzsicherung habe sich aber gegen die gesamte DDR-Bevölkerung gerichtet.
(P.Vasilyevsky--DTZ)