Patientin erstreitet 12.000 Euro nach Fixierung ohne richterliche Genehmigung
Wegen der Fixierung und Zwangsmedikation einer Psychiatriepatientin trotz fehlender richterlicher Genehmigung muss der Land Hessen der Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Aufgrund der nicht vorliegenden Genehmigung durch einen Richter seien die Fixierungen rechtswidrig gewesen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Dasselbe gelte für die Zwangsbehandlung der Klägerin. (Az. 8 U 59/18)
Die betroffene Patientin war 2014 gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses eingewiesen und während ihres gut zweiwöchigen Klinikaufenthalts teilweise fixiert und mit Medikamenten therapiert worden. Eine solche Fixierung sei nicht von der richterlichen Unterbringungsanordnung gedeckt, befand das Frankfurter OLG in seinem nicht anfechtbaren Urteil. Auch die Zwangsbehandlung der Frau sei aus demselben Grund rechtswidrig gewesen.
Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Fixierung von Patienten in Krankenhäusern und Psychiatrien von einem Richter genehmigt werden muss - zumindest dann, wenn sie länger als eine halbe Stunde andauert. Die Verfassungshüter erkannten zwar an, dass solche Fixierungen manchmal auch kurzfristig notwendig seien. Trotzdem stelle die Fesselung des Körpers, wenn sie eine halbe Stunde überschreite, für den Patienten eine Freiheitsentziehung dar.
(P.Vasilyevsky--DTZ)