Höchststrafen in Prozess um Dreifachmord von Hille
Im Prozess um den Dreifachmord von Hille hat das Landgericht Bielefeld am Freitag beide Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 53-jährige frühere Fremdenlegionär Jörg W. wurde wegen dreifachen Mordes verurteilt, sein 25 Jahre alter Ziehsohn Kevin R. wegen zweifachen Mordes. Für beide stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. In W.s Fall wurde darüber hinaus Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, drei Männer zwischen August 2017 und März 2018 aus Habgier ermordet und ihre Leichen auf Bauernhöfen in Ostwestfalen versteckt haben. Nach der Entdeckung der Leichen wurden die beiden Angeklagten im März 2018 festgenommen - W. wurde damals von Spezialkräften der Polizei in Bayern gefasst. Im Prozess beschuldigten sich beide gegenseitig, die Taten begangen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft plädierte gleichwohl auf dreifachen gemeinschaftlichem Mord. Dagegen wies W.s Verteidigerin die Mordvorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. R.s Verteidiger plädierte auf Freispruch.
Bei den Opfern handelte es sich laut Anklage um den 72-jährigen Gerd F., der auf einem Hof in der Nähe des Gehöfts von W. lebte, den 64 Jahre alten Hilfsarbeiter Jochen K. und den 30-jährigen Fadi S., einen Geschäftspartner W.s.
Der Prozess um den Dreifachmord hatte am 3. September vergangenen Jahres begonnen. Bereits im April schloss das Bielefelder Landgericht ein erstes Mal die Beweisaufnahme.
Wegen eines Antrags aus den Reihen der Verteidigung traten die Richter später jedoch kurzzeitig wieder in die Beweisaufnahme ein, bevor in der ersten Julihälfte abschließend plädiert wurde.
(W.Uljanov--DTZ)