Erstes Urteil zu Missbrauchsfällen von Lügde - Bewährungsstrafe für Mittäter
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des massenhaften Kindesmissbrauchs von Lügde hat das Landgericht Detmold am Mittwoch ein erstes Urteil gefällt und einen 49-Jährigen als Mittäter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. In dem abgetrennten Verfahren sprach die Strafkammer den aus dem niedersächsischen Stade stammenden Heiko V. unter anderem der Anstiftung zum schwerem sexuellen Kindesmissbrauch schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Laut Anklage soll der geständige 49-Jährige Missbrauchstaten auf dem Campingplatz des nordrhein-westfälischen Lügde über eine Webcam beobachtet haben. Die Detmolder Richter verurteilten den Mann den Angaben zufolge auch wegen Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch und dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der nun verurteilte 49-Jährige war ursprünglich gemeinsam mit zwei mutmaßlichen Haupttätern wegen der Missbrauchsserie angeklagt. Zum Prozessauftakt am 27. Juni legte er wie die beiden Hauptangeklagten Andreas V. und Mario S. ein Geständnis ab. Am zweiten Prozesstag trennte das Gericht das Verfahren gegen Heiko V. dann ab. Im laufenden Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Haupttäter ist ein Urteilstermin noch nicht absehbar.
Der Fall Lügde gilt als einer der größten Missbrauchsskandale der vergangenen Jahrzehnte. Der jahrelange Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde-Elbrinxen war Ende Januar bekannt geworden. In der Folgezeit wurden eine ganze Reihe von Ermittlungspannen und Behördenfehlern in dem Fall offenkundig. Unter anderem verschwand bei der Polizei Lippe Beweismaterial. Auch das Verhalten von Jugendämtern im Tatzeitraum wurde scharf kritisiert.
(W.Uljanov--DTZ)