Angeklagter im Mordfall Susanna legt Revision gegen Mordurteil ein
Nach seiner Verurteilung wegen des Mords an der 14-jährigen Mainzer Schülerin Susanna F. hat der 22-jährige Ali B. Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird das Urteil nun rechtlich noch einmal prüfen.
Das Gericht in der hessischen Landeshauptstadt hatten den Iraker am Mittwoch vergangener Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter waren davon überzeugt, dass er die Schülerin vergewaltigt und ermordet hatte. Sie stellten unter anderem auch die besondere Schwere seiner Schuld fest.
B., der sich in einem noch laufenden zweiten Prozess auch wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Elfjährigen verantworten muss, hatte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt. Er räumte ein, Susanna getötet zu haben. Die Vergewaltigung stritt er ab. Die Staatsanwaltschaft und Susannas Mutter, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilnahm, äußerten sich zufrieden über das Urteil.
Der Fall erlangte große Aufmerksamkeit, weil B. ein abgelehnter Asylbewerber ist. Dies löste eine Debatte über konsequentere Abschiebungen aus. B. setzte sich nach der Tat mit seiner Familie in die Kurdengebiete im Nordirak ab. Dort wurde er von Sicherheitskräften festgenommen und nach Deutschland gebracht.
(Y.Leyard--DTZ)