Zwei Jahre auf Bewährung für Heilpraktiker aus NRW nach Tod von Krebspatienten
Wegen fahrlässiger Tötung von drei Krebspatienten hat das Landgericht Krefeld am Montag einen Heilpraktiker zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 61-Jährige habe den später verstorbenen Patienten den Wirkstoff 3-Bromopyruvat überdosiert verabreicht und einen "sorglosen Umgang" mit dem Mittel praktiziert, begründete die Strafkammer einem Gerichtssprecher zufolge ihr Urteil. Damit habe habe er auch gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
Das Gericht blieb bei der Strafzumessung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft Heilpraktiker beantragt hatte. Eine Strafe von mehr als zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch oder aber eine milde Strafe. Gegen Das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.
Unter anderem soll der Heilpraktiker in seiner Praxis in Brüggen-Bracht beim Zubereiten der Infusionslösungen mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat im Juli 2016 eine ungeeignete Waage benutzt haben. Der Fall des Heilpraktikers hatte bundesweit Aufsehen erregt und Spekulationen ausgelöst, dass es in der Praxis eine weit größere Zahl von Todesfällen gegeben haben könnte. Dafür ergaben sich aber keine Anhaltspunkte.
(P.Vasilyevsky--DTZ)