Deutsche Tageszeitung - Höchststrafe für Susannas Mörder

Höchststrafe für Susannas Mörder


Höchststrafe für Susannas Mörder
Höchststrafe für Susannas Mörder / Foto: ©

Höchststrafe für Ali B.: Im Prozess um die Vergewaltigung und den Mord an der 14-jährigen Mainzer Schülerin Susanna F. ist der angeklagte Iraker zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest, was eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Zudem entschied das Gericht, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten.

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Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der zur Tatzeit 21-jährige B. hatte im Prozess gestanden, Susanna im Mai vergangenen Jahres an einem Bahndamm nahe Wiesbaden erwürgt und verscharrt zu haben. Eine Vergewaltigung stritt er hingegen ab.

Die Strafkammer ging aber davon aus, dass B. schon länger geplant hatte, mit Susanna Geschlechtsverkehr zu haben. In der Tatnacht habe er Zeugen so manipuliert, dass er letztlich allein mit Susanna sein konnte, obwohl diese Angst vor ihm hatte.

Obwohl er zuvor Wodka getrunken hatte und eine Gutachterin eine Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen diagnostizierte, ging das Gericht davon aus, dass er sie bewusst vergewaltigte. Als sie drohte, zur Polizei zu gehen, habe er sie ermordet.

B. habe bei seiner Tat "kaltblütig" und heimtückisch agiert, sagte Richter Jürgen Bonk zur Urteilsbegründung. Im Prozess habe er zudem "kein ernstzunehmendes Wort des Bedauerns geäußert". Bonk attestierte B. eine "frauenverachtende Haltung". Frauen seien für ihn ein "Mittel zu selbstbezogener Bedürfnisbefriedigung". Susanna sei von B. "einfach benutzt" worden.

Weil er es für "sehr wahrscheinlich" hält, dass B. weitere Straftaten begehen könnte, behielt Bonk die Sicherungsverwahrung vor. Einzig das junge Alter habe die Kammer davon abgehalten, diese schon jetzt anzuordnen. Bonk zeigte sich aber pessimistisch hinsichtlich der Frage, ob B. in der Haft therapiert werden könne.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. "Einerseits bin ich dankbar, dass der keinem Mädchen, keinem Menschen mehr was antun kann", sagte Susannas Mutter Diana F. unter Tränen. "Auf der anderen Seite bringt mir das meine Tochter auch nicht zurück."

Der Fall erlangte große Aufmerksamkeit, weil B. ein abgelehnter Asylbewerber ist. Nach der Tat sprach sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dafür aus, Menschen ohne Bleiberecht konsequenter abzuschieben.

B. setzte er sich nach der Tat mit seiner Familie in die Kurdengebiete im Nordirak ab, wo er von Sicherheitskräften festgenommen wurde. Wie der Richter allerdings betonte, hätten bei der Tat weder Nationalität noch Religion und auch nicht die Fluchterfahrung eine Rolle gespielt.

In dem Prozess wurde B. auch wegen eines schweren Raubs mit schwerer Körperverletzung an einem Mann verurteilt, was angesichts des Mordes für das Strafmaß aber keine Rolle mehr spielte. B. kann gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen.

In einem weiteren Prozess muss sich B. außerdem zusammen mit einem weitere Angeklagten wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Elfjährigen verantworten. Dieser wird sich voraussichtlich noch bis Oktober ziehen.

(A.Nikiforov--DTZ)

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