Deutsche Tageszeitung - Gericht: Waldeigentümer haftet nicht für "waldtypische Gefahren"

Gericht: Waldeigentümer haftet nicht für "waldtypische Gefahren"


Gericht: Waldeigentümer haftet nicht für "waldtypische Gefahren"
Gericht: Waldeigentümer haftet nicht für "waldtypische Gefahren" / Foto: ©

Waldbesucher nutzen den Wald auf eigene Gefahr - eine Kommune als Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte "waldtypische Gefahren". Dies geht aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Köln in einem Rechtsstreit um einen Fahrradunfall hervor, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der Radfahrer nahm seine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück, nachdem das Gericht auf die fehlenden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. (Az. 1 U 12/19)

Textgröße ändern:

Der Mountainbikefahrer war auf dem abschüssigen Waldweg in der Eifel zu Fall gekommen und hatte schwere Verletzungen davongetragen. Er machte geltend, dass eine quer über den Weg verlaufende Hangsicherung durch Holzstämme wie eine "Sprungschanze" gewirkt habe. Die Stämme seien in Höhe von 40 bis 50 Zentimetern aufgeschichtet und die Stufe aus Fahrtrichtung des Klägers nicht zu erkennen gewesen.

Die Klage auf Schmerzensgeld blieb jedoch erfolglos. Der Kölner Senat betonte in seinem Hinweisbeschluss, dass bereits nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Waldeigentümer grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren haftet. Dies gelte auch auf Waldwegen.

Waldbesucher müssten damit rechnen, dass Waldwege durch Baumstämme abgefangen und sich daraus auch größere Stufen ergeben könnten. Wer im Wald mit dem Fahrrad unterwegs sei, habe sich auf solche plötzlich auftretenden Hindernisse einzustellen und müsse jederzeit in der Lage sein, sein Rad in der übersehbaren Strecke anzuhalten.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern

Die Frau des seit gut zwei Jahren inhaftierten russischen Dichters Artjom Kamardin fürchtet nach eigenen Angaben um das Leben ihres Mannes. "Ich fürchte, sie werden ihn töten", sagte die nach wie vor in Russland ansässige Alexandra Popowa der Nachrichtenagentur AFP während eines Besuchs in Paris. Russische Sicherheitskräfte hätten ihren Mann während seiner Festnahme sexuell missbraucht, ihr selbst hätten sie eine Gruppenvergewaltigung angedroht.

Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen

Ein Eilantrag gegen das Verbot der als antisemitisch eingestuften Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Gruppe im Frühling verboten.

Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen

Ein mutmaßlicher Sektenanführer muss sich seit Freitag wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung vor dem Landgericht in Hamburg verantworten. Laut Anklage soll der 52-Jährige zwischen 2017 und 2020 mehrfach junge weibliche Anhängerinnen seiner Sekte gedrängt haben, ihm etwa im Rahmen von Ritualen sexuelle Wünsche zu erfüllen.

22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen

Im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist ein 22-Jähriger homophob beleidigt und zusammengeschlagen worden. Zwei Unbekannte traten den Geschädigten in der Nacht zum Freitag in den Rücken und brachten ihn zu Fall, wie die Polizei mitteilte. Anschließend schlugen traten sie auf ihn ein, besprühten ihn mit Reizgas und beleidigten ihn homophob.

Textgröße ändern: