Deutsche Tageszeitung - Contergangeschädigte mit Klagen auf Anerkennung von Gefäßschäden erfolglos

Contergangeschädigte mit Klagen auf Anerkennung von Gefäßschäden erfolglos


Contergangeschädigte mit Klagen auf Anerkennung von Gefäßschäden erfolglos
Contergangeschädigte mit Klagen auf Anerkennung von Gefäßschäden erfolglos / Foto: ©

Das Verwaltungsgericht Köln hat Klagen von Contergangeschädigten gegen die Conterganstiftung auf Anerkennung sogenannter Gefäßschäden abgewiesen. Damit erhalten die Kläger, deren Mütter während der Schwangerschaft das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid einnahmen, keine höheren Leistungen aus Stiftungsmitteln, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. (Az. 7 K 5034/16, 7 K 9909/16, 7 K 9912/16, 7 K 2132/17)

Textgröße ändern:

Die Kläger beziehen nach Gerichtsangaben Leistungen aus Mitteln der Conterganstiftung wegen orthopädischer Schäden und anderer körperlicher Fehlbildungen. Mit ihren Klagen wollten sie demnach erreichen, dass neben diesen bereits anerkannten Schäden auch Gefäßschäden entschädigt werden - also etwa fehlende Blutbahnen oder verlagerte Nervenbahnen. Auch diese Schäden seien dadurch verursacht, dass ihre Mütter Ende der 50er bis Anfang der 60er Jahre Contergan eingenommen hätten.

Dem folgte das Kölner Gericht nicht. Derzeit fehlten hinreichende Erkenntnisse zur Wirkung von Thalidomid auf die embryonale Entwicklung, hieß es zur Begründung. Eine gesicherte Grundlage bestehe nur in Bezug auf die allgemeine Wirkung des Stoffs, dem in der Tumorbekämpfung hemmende Wirkungen zugeschrieben würden.

Um diese Erkenntnislücke zu schließen, habe die Conterganstiftung eine sogenannte Gefäßstudie angestoßen. Mit der Studie solle ermittelt werden, ob Gefäßanomalien in der Gruppe der Contergangeschädigten signifikant häufiger auftreten als in der Gesamtbevölkerung. Damit sei die Stiftung zunächst ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht geworden, befand das Verwaltungsgericht.

Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Studiendesigns und der Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Probanden seien der Conterganstiftung nicht anzulasten, urteilten die Richter. Solche Probleme könnten nicht zur Folge haben, dass eine Leistung gleichsam "auf Verdacht" gewährt werden müsse.

Da die Stiftung in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar den Fortschritt der Vorarbeiten zur Studie dargestellt habe, sah das Gericht auch keinen Anlass für eine eigene Beweiserhebung - zumal die von der Studie erhofften statistischen Daten etwa durch die Einholung des Sachverständigengutachtens nicht zu gewinnen seien.

Gegen die Urteile können die Kläger jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Das Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid kam am 1. Oktober 1957 rezeptfrei in den Handel. Das von vielen Schwangeren eingenommene Mittel führte zu schweren körperliche Fehlbildungen bei den Embryonen - an inneren Organen, vor allem aber an den Gliedmaßen. Weltweit wurden nach Einnahme des Medikaments bis zu 12.000 fehlgebildete Kinder geboren, davon allein etwa 5000 in Deutschland.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern

Die Frau des seit gut zwei Jahren inhaftierten russischen Dichters Artjom Kamardin fürchtet nach eigenen Angaben um das Leben ihres Mannes. "Ich fürchte, sie werden ihn töten", sagte die nach wie vor in Russland ansässige Alexandra Popowa der Nachrichtenagentur AFP während eines Besuchs in Paris. Russische Sicherheitskräfte hätten ihren Mann während seiner Festnahme sexuell missbraucht, ihr selbst hätten sie eine Gruppenvergewaltigung angedroht.

Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen

Ein Eilantrag gegen das Verbot der als antisemitisch eingestuften Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Gruppe im Frühling verboten.

Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen

Ein mutmaßlicher Sektenanführer muss sich seit Freitag wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung vor dem Landgericht in Hamburg verantworten. Laut Anklage soll der 52-Jährige zwischen 2017 und 2020 mehrfach junge weibliche Anhängerinnen seiner Sekte gedrängt haben, ihm etwa im Rahmen von Ritualen sexuelle Wünsche zu erfüllen.

22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen

Im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist ein 22-Jähriger homophob beleidigt und zusammengeschlagen worden. Zwei Unbekannte traten den Geschädigten in der Nacht zum Freitag in den Rücken und brachten ihn zu Fall, wie die Polizei mitteilte. Anschließend schlugen traten sie auf ihn ein, besprühten ihn mit Reizgas und beleidigten ihn homophob.

Textgröße ändern: