Verkehrssicherheitsrat weist auf Promille-Grenzen für Elektroroller hin
Angesichts verschiedener Zwischenfälle mit den neu zugelassenen Elektrorollern hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf die geltenden Regeln zu Alkohol im Verkehr hingewiesen. Diese seien für E-Scooter dieselben wie für Autofahrer, erklärte der Verband am Montag in Berlin. Viele schienen das nicht zu wissen. Das sei ein Unfallrisiko und "hochgradig gefährlich".
Laut deutschem Straßenverkehrsgesetz sind E-Scooter Kraftfahrzeuge, entsprechend gelten die Promille-Regeln. Wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann drohen Bußgelder von meist 500 Euro, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Für alle unter 21-Jährigen und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt sogar eine kategorische Null-Promille-Grenze.
Alles über 1,1 Promille wird zur Straftat mit entsprechend härteren Strafen. Bei Unfällen oder auffälligem Fahrverhalten reichen zudem niedrigere Werte als 0,5 Promille, um belangt zu werden. E-Scooter dürfen seit 15. Juni im Straßenverkehr benutzt werden, an diesem Datum trat eine entsprechende Änderung des Verkehrsgesetzes in Kraft.
Der DVR forderte die Einführung einer eigenen Kategorie für Unfälle mit Elektro-Tretrollern in der amtlichen Unfallstatistik. Es seien "valide Zahlen" nötig, um Ursachen von Unfällen bekämpfen zu können, erklärte DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Der DVR ist ein Zusammenschluss aus Experten von Behörden, Unfallversicherungen, Gewerkschaften, Unternehmen und Fachorganisationen. Er entwickelt seit 1969 Strategien zur Vermeidung von Unfällen in allen Bereichen.
(Y.Ignatiev--DTZ)