Deutsche Tageszeitung - Pussy Riot gibt in US-Bundesstaat Alabama Protestkonzert gegen Abtreibungsverbot

Pussy Riot gibt in US-Bundesstaat Alabama Protestkonzert gegen Abtreibungsverbot


Pussy Riot gibt in US-Bundesstaat Alabama Protestkonzert gegen Abtreibungsverbot
Pussy Riot gibt in US-Bundesstaat Alabama Protestkonzert gegen Abtreibungsverbot / Foto: ©

Die russische Protestgruppe Pussy Riot gibt am Donnerstag ein Benefizkonzert im US-Bundesstaat Alabama, um gegen das dort jüngst verschärfte Abtreibungsverbot zu protestieren. Die Einnahmen des bereits ausverkauften Konzerts in der Stadt Birmingham sollen der auf Familienplanung spezialisierten US-Organisation Planned Parenthood und dem Yellowhammer Fund zugute kommen, der Frauen unterstützt, die in einer der drei Kliniken des Bundesstaats abtreiben lassen wollen.

Textgröße ändern:

Alabama hatte im Mai das landesweit restriktivste Abtreibungsgesetz verabschiedet. Es macht Abtreibung zu einer Straftat, selbst wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung oder Inzest schwanger wurde. Schwangerschaftsabbrüche sind demnach nur dann legal, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder der Fötus eine unheilbare Krankheit hat. Ärzten drohen zwischen zehn und 99 Jahren Haft. Das Abtreibungsgesetz soll erst im November in Kraft treten, dürfte aber ein Fall für den Obersten Gerichtshof werden.

"Ich finde es lächerlich, dass es 2019 immer noch eine Frage ist, ob Frauen eine Abtreibung haben dürfen", sagte Pussy-Riot-Mitgründern Nadja Tolokonnikowa der Nachrichtenagentur AFP im Vorfeld des Auftritts. "Wir wollen nach Alabama kommen und Frauen unterstützten, die in einer ziemlich schwierigen und angreifbaren Lage sind", sagte sie. "Viele Amerikaner glauben, dass Russland ein patriarchalisches Land ist - das stimmt in vielerlei Hinsicht, aber das Abtreibungsrecht steht nicht in Frage."

Die Sowjetunion war 1920 das erste Land der Welt, in dem Abtreibung legalisiert wurde. Lediglich unter Joseph Stalin war sie ab 1936 zwei Jahrzehnte lang verboten.

Pussy Riot ist ein Kollektiv, das für seine offene Kritik an Russlands Staatschef Wladimir Putin bekannt ist. Die Gruppe hat in der Vergangenheit mit verschiedenen politischen Aktionen auf sich aufmerksam gemacht. Mehrere Pussy-Riot-Mitglieder, darunter Tolokonnikowa, wurden bereits wegen ihrer Proteste zu Haftstrafen verurteilt.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

BSW scheitert in Karlsruhe mit Antrag auf Neuauszählung von Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Gericht lehnte am Donnerstag in Karlsruhe mehrere entsprechende Anträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab. Damit kann das amtliche Endergebnis wie geplant am Freitag festgestellt werden. (Az. 2 BvE 6/25 u.a.)

Eine Festnahme bei Durchsuchung gegen Messenger-Betrugsmasche in NRW

"Hallo Mama" - "Hallo Papa": Bei einer Razzia gegen sieben Tatverdächtige wegen einer WhatsApp-Betrugsmasche haben Ermittler einen Jugendlichen festgenommen. Dem von Spezialkräften im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Nordrhein-Westfalen festgenommenen Hauptverdächtigen und den sechs weiteren Verdächtigen werde bandenmäßiger Betrug vorgeworfen, wie die Ermittler am Donnerstag mitteilten. Sie sollen zwischen Oktober 2023 und März 2025 eine unbekannte Zahl an Opfern mit Schocknachrichten um eine sechsstellige Summe betrogen haben.

Papst begeht zwölftes Amtsjubiläum im Krankenhaus - Glückwünsche aus aller Welt

Seit genau zwölf Jahren steht Papst Franziskus an der Spitze der katholischen Kirche - zu seinem Amtsjubiläum am Donnerstag erhielt der 88-Jährige nach Vatikan-Angaben hunderte Glückwünsche aus aller Welt von Schulen, religiösen Einrichtungen und jungen Menschen. Der Gesundheitszustand des seit einem Monat wegen einer Lungenentzündung im Krankenhaus behandelten Papstes ist demnach weiterhin stabil.

Verletzung bei Reparatur von Uhr im Büro mit eigenem Messer kein Dienstunfall

Die Verletzung eines Polizisten, der sich bei der Reparatur einer Uhr in der Wache mit seinem eigenen Klappmesser in den Finger geschnitten hat, ist kein Dienstunfall. Einen abstrakt gefährlichen Gegenstand nicht bestimmungsgemäß zu benutzen, widerspreche dem Interesse des Dienstherrn, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Die Revision des mittlerweile pensionierten Beamten aus dem Saarland wurde zurückgewiesen. (Az. 2 C 8.24)

Textgröße ändern: