17-Jähriger wegen Mordes an Jugendlicher zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt
Im Fall einer Anfang Dezember im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin sexuell missbrauchten und ermordeten 17-Jährigen hat das Landgericht Bonn den Angeklagten am Freitag zur Höchststrafe verurteilt. Der 17-Jährige bekam eine Jugendstrafe von zehn Jahren wegen versuchter Vergewaltigung und Mordes, wie ein Gerichtssprecher sagte. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Tatablauf bewertete es etwas abweichend.
Im Jugendstrafrecht sind zehn Jahre die Höchststrafe. Dem Urteil zufolge tötete der Verurteilte die aus Rheinland-Pfalz stammende Jugendliche am 1. Dezember in seinem Zimmer in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin. Die beiden sollen sich erst kurz vor der Tat kennengelernt haben. Die junge Frau folgte dem Verurteilten, weil sie vermutlich den letzten Zug verpasst hatte.
Nicht mehr genau aufzuklären war dem Gerichtssprecher zufolge, wie der Ablauf des Sexualdelikts war. Deshalb sei der Mann wegen versuchter Vergewaltigung statt - wie angeklagt - wegen vollendeter Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden.
Es sei nicht aufzuklären gewesen, ob die Vergewaltigung bereits vor der Ermordung vollzogen wurde oder ob der Mann die 17-Jährige nach einem Vergewaltigungsversuch getötet und sich dann an ihrer Leiche vergangen habe. Für beide Tatabläufe sei aber die Verurteilung wegen Mordes zwingend gewesen.
Die Verteidigung bewertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es blieb zunächst offen, ob die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
(W.Budayev--DTZ)