Bundesgerichtshof muss in Nachbarschaftsstreit um drei hohe Birken entscheiden
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft in einem seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreit in Baden-Württemberg, ob drei hohe Birken auf einem der beiden Grundstücke gefällt werden müssen. Das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe befasste sich in der mündlichen Verhandlung am Freitag damit, welche Beeinträchtigungen geduldet werden müssen. Grundsätzliche Bedeutung hat der Fall, weil die Bäume in dem vom Landesrecht vorgegebenen Abstand zum Nachbargrundstück stehen. (Az. V ZR 218/18)
Einer der beiden Grundstückseigentümer verlangt von seinem Nachbarn, die 18 Meter hohen Birken zu fällen. Hilfsweise fordert er eine monatliche Zahlung von jeweils 230 Euro von Juni bis November jeden Jahres, um sein Grundstück von Samen, Zapfen oder Blättern der Birken zu reinigen.
Das Amtsgericht Maulbronn wies seine Klage zunächst ab. Im Berufungsverfahren entschied aber das Landgericht Karlsruhe, dass die Birken gefällt werden müssen. Durch den Pollenflug, das Herabfallen von Früchten und Zapfen sowie von Blättern werde das Grundstück des Klägers wesentlich beeinträchtigt.
Der Bundesgerichtshof muss nun abschließend in dem Fall entscheiden. Der zuständige fünfte Zivilsenat des BGH muss dabei vor allem berücksichtigen, dass die Birken mindestens zwei Meter vom Nachbargrundstück entfernt stehen und damit der in diesem Fall nach Landesrecht geltende Abstand eingehalten ist.
Die Kernfrage sei, ob dies ausreiche, sagte die Senatsvorsitzende Christina Stresemann. Dazu kommt demnach die Prüfung, ob das Grundstück "ordnungsgemäß bewirtschaftet" wird. Auch die Richterin räumte ein, dass Birken "wohl ziemlich lästig" seien. Sie gehörten aber zu den heimischen Bäumen und seien auch in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben des Landes ausdrücklich vorgesehen. Wann der BGH sein Urteil in dem Fall verkündet, blieb zunächst unklar.
(A.Nikiforov--DTZ)