Bundesgerichtshof prüft Freisprüche von Ärzten in Sterbehilfe-Prozessen
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (09.30 Uhr) zwei Freisprüche von Ärzten in Sterbehilfe-Prozessen. Der in Leipzig angesiedelte fünfte Strafsenat des BGH muss über grundsätzliche Fälle entscheiden, in denen Medizinern eine strafbare Unterstützung von Selbsttötungen vorgeworfen wird. Juristisch umstritten ist vor allem der Umstand, dass sie Rettungsmaßnahmen bei den bewusstlosen Suizidwilligen unterließen. Die Bundesrichter könnten bereits am Mittwoch ein Urteil fällen. (Az. 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18)
Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin hatten die Ärzte freigesprochen. Dagegen legten die Staatsanwaltschaften Revision ein, über die nun der BGH abschließend entscheiden muss. Das Thema Sterbehilfe beschäftigt derzeit auch das Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht verhandelte im April zwei Tage öffentlich über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.
(W.Uljanov--DTZ)