Anklage fordert Höchststrafe für Jugendlichen wegen Tötung von 17-Jähriger
Im Prozess gegen einen Jugendlichen wegen der Tötung einer 17-Jährigen im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin hat die Staatsanwaltschaft eine zehnjährige Jugendstrafe und damit die Höchststrafe beantragt. Gut sieben Monate nach der Tat legte die Anklage dem mutmaßlichen Täter am Dienstag in ihrem Schlussvortrag vor dem Bonner Landgericht Vergewaltigung und Mord in Verdunkelungsabsicht zur Last, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Demnach plädierten die Verteidiger des Angeklagten dagegen auf Körperverletzung mit Todesfolge und stellten die Höhe der dafür zu verhängenden Jugendstrafe in das Ermessen des Gerichts. Der damals 17-jährige Angeklagte soll die Jugendliche aus Rheinland-Pfalz am 1. Dezember in seinem Zimmer in einer städtischen Unterkunft getötet haben. Täter und Opfer sollen sich erst kurz zuvor kennengelernt haben.
Nach Erkenntnissen der Ermittler folgte die 17-Jährige dem mutmaßlichen Täter in dessen Zimmer in der städtischen Unterkunft, weil sie vermutlich den letzten Zug verpasst hatte. Das Urteil in dem Bonner Prozess wird für Freitag erwartet.
(W.Budayev--DTZ)