Gericht lehnt Sicherungsverwahrung für Kindermörder Silvio S. erneut ab
Das Potsdamer Landgericht sieht bei dem bereits zu lebenslanger Haft verurteilten Kindermörder Silvio S. nach derzeitigem Stand weiterhin keine Voraussetzungen zur Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Das urteilten die Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Freitag zum Ende eines Revisionsprozesses, bei dem es ausschließlich um diese Frage ging.
Demnach kam die Kammer nach der umfassenden Betrachtung aller Aspekte der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten zu dem Ergebnis, dass das Vorliegen eines sogenannten Hanges zu schwersten Straftaten nicht mit der vom Gesetzgeber verlangten erforderlichen Sicherheit feststellbar sei. So spreche etwa gegen einen Hang, dass der Mann vor den Taten straffrei geblieben sei.
Die Richter behielten in ihrem Urteil aber eine etwaige spätere Anordnung der Sicherheitsverwahrung für den Fall vor, dass eine vorzeitige Haftentlassung von S. zu erwarten sein sollte. Dieser sei für die Allgemeinheit sehr wohl gefährlich, betonten sie.
S. war vor drei Jahren wegen der Ermordung der beiden Jungen Elias und Mohamed aus Brandenburg und Berlin zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Er hatte die Kinder zuvor sexuell missbraucht. Die Strafe ist rechtskräftig. In dem nun abgeschlossenen Verfahren ging es nicht mehr um die eigentlichen Taten oder die Schuldfrage.
Die Staatsanwaltschaft hatte das erste Urteil gegen S. speziell mit Blick auf die fehlende Anordnung einer Sicherungsverwahrung angefochten. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem statt und wies das Potsdamer Landgericht an, diese Frage in einem zweiten Prozess erneut zu klären. Auch gegen das neue Urteil vom Freitag können die Prozessbeteiligten allerdings vor dem BGH in Revision gehen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)