Prozess gegen elf Angeklagte wegen Gruppenvergewaltigung in Freiburg begonnen
Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat am Mittwoch der Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen begonnen. Angeklagt sind elf Männer. Sie sollen im Oktober vergangenen Jahres die junge Frau in einer Diskothek im Freiburger Industriegebiet mit Hilfe von Drogen gefügig gemacht und in einem nahegelegenen Wäldchen gemeinschaftlich vergewaltigt haben.
Die Staatsanwaltschaft legt den Männern Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung sowie Handel und Konsum mit Drogen zur Last. Bei den Angeklagten handelt es sich um acht syrische Staatsangehörige zwischen 19 und 30 Jahren, einen 23-jährigen Iraker, einen 18-jährigen Algerier und einen 25-jährigen Deutschen.
Laut der Anklage soll einer der Männer der jungen Frau und ihrer Freundin zwei Ecstasy-Tabletten verkauft und ihr zusätzlich K.O.-Tropfen verabreicht haben. Der 22-jährige Hauptverdächtige soll die junge Frau dann unter dem Vorwand, ihr ein Tattoo am Oberschenkel zeigen zu wollen, nach draußen gelockt und sie in dem 50 Meter entfernten Wäldchen vergewaltigt haben. Danach soll er seine Bekannten zu der wehrlos am Boden liegenden Frau geführt haben, die sich dann auch sexuell an ihr vergangen haben sollen.
Zum Auftakt des Prozesses kritisierten die Verteidiger eine aus ihrer Sicht übertriebene öffentliche Aufmerksamkeit, die ein "rechtsstaatliches Verfahren gefährdet". Anwalt Hans-Jörg Wennekers sagte, die Beweislage der Anklage sei äußerst dünn. Dabei habe die Staatsanwaltschaft mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand „nur Belastendes" ermittelt.
Die Gruppenvergewaltigung hatte im vergangenen Jahr bundesweit Aufsehen erregt. Dabei gerieten die Polizeibehörden und der Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) in die Kritik. Die Ermittler hätten mit der Festnahme des Hauptverdächtigen zu lange gewartet, gegen den wegen weiterer Straftaten ein Haftbefehl vorgelegen habe. Die Behörden widersprachen dem Vorwurf. Strobl hatte das Zögern mit ermittlungstaktischen Gründen begründet.
Für das Großverfahren mit elf Angeklagten musste das Landgericht einige Umbaumaßnahmen vornehmen. Dabei wurde im Gerichtssaal Platz für Sachverständige und Dolmetscher geschaffen. Auch mussten für die Pausen zusätzliche Arrestzellen für die Angeklagten eingerichtet werden, die nicht miteinander in Kontakt treten sollen.
Die Jugendstrafkammer hat für das Verfahren insgesamt 27 Verhandlungstage terminiert. Allein die ersten drei Prozesstage sind für die persönlichen Angaben der Angeklagten vorgesehen. Am fünften Prozesstag soll das Opfer vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Die zur Tatzeit 18-jährige Frau tritt auch als Nebenklägerin im Verfahren auf. Ein Urteil ist erst Ende des Jahres zu erwarten.
(Y.Leyard--DTZ)