Oberstes Gericht Frankreichs entscheidet Freitag über Koma-Patient Lambert
Der jahrelange Rechtsstreit um die lebenserhaltenden Maßnahmen für den französischen Koma-Patienten Vincent Lambert ist in die womöglich letzte Runde gegangen: Der Kassationshof als oberste Instanz Frankreichs will am Freitagnachmittag in dem Fall entscheiden. Als wahrscheinlich gilt, dass er ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts vom Mai annulliert, welches in letzter Minute die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung des 42-Jährigen angeordnet hatte.
Der Kassationshof will seine Entscheidung am Freitag gegen 17.00 Uhr verkünden, wie das Gericht am Montag nach einer ersten Sitzung in Paris mitteilte. Der zuständige Generalanwalt hatte dem Kassationshof vergangene Woche empfohlen, das Urteil des Berufungsgerichts zu annullieren.
Damit könnten die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen für Lambert beenden. Dies hatten die behandelnden Mediziner an der Uniklinik in Reims im Osten Frankreichs bereits Ende Mai getan, nachdem mehrere Gerichte in diesem Sinne entschieden hatten.
Die streng katholischen Eltern des Koma-Patienten zogen jedoch vor das Pariser Berufungsgericht, das überraschend die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung anordnete. Der Kassationshof muss nun entscheiden, ob das Berufungsgericht überhaupt zuständig war.
Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Die Ärzte berufen sich auf ein französisches Gesetz von 2016, wonach die Behandlung beendet werden kann, wenn sie "unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten".
Der Fall spaltet die Familie Lambert: Anders als die Eltern sind Lamberts Frau Rachel und sechs Brüder und Schwestern für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen. Sie berufen sich darauf, dass er sich stets gegen eine künstliche Verlängerung seines Lebens ausgesprochen habe.
(P.Vasilyevsky--DTZ)