Oberstes Gericht in Frankreich befasst sich mit Koma-Patient Lambert
Der jahrelange Rechtsstreit um den französischen Koma-Patienten Vincent Lambert geht in eine neue Runde: Ab Montagnachmittag befasst sich der Kassationshof als oberste Instanz Frankreichs mit dem Fall. Er könnte eine Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts vom Mai annullieren, welches in letzter Minute die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung Lamberts angeordnet hatte. Der Generalanwalt hatte dem Kassationshof die Annullierung vergangene Woche empfohlen.
Aus dem Justizstreit um den Koma-Patienten war zuletzt ein Drama geworden: Die behandelnden Ärzte an der Uniklinik in Reims im Osten Frankreichs hatten die lebenserhaltenden Maßnahmen für Lambert Ende Mai beendet. Zuvor hatten mehrere Gerichte in diesem Sinne entschieden.
Die streng katholischen Eltern zogen jedoch vor das Pariser Berufungsgericht, das die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung anordnete. Der Kassationshof muss nun entscheiden, ob das Berufungsgericht überhaupt zuständig war. Die Entscheidung wird frühestens im Laufe der Woche erwartet.
Vincent Lambert liegt seit einem Unfall 2008 in einer Art Wachkoma. Die Ärzte berufen sich auf ein französisches Gesetz von 2016, wonach die Behandlung beendet werden kann, wenn sie "unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten".
Der Fall spaltet die Familie Lambert: Anders als die Eltern sind Lamberts Frau Rachel und sechs Brüder und Schwestern für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen. Sie berufen sich darauf, dass er sich stets gegen eine künstliche Verlängerung seines Lebens ausgesprochen habe.
(W.Uljanov--DTZ)