Oberstes US-Gericht hebt Todesurteil wegen Ausschluss schwarzer Geschworener auf
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Todesurteil in einem Mordprozess im Bundesstaat Mississippi aufgehoben, weil der Bezirksstaatsanwalt systematisch schwarze Geschworene ausgeschlossen hatte. Bei den insgesamt sechs Verhandlungen habe der Bezirksstaatsanwalt 41 der 42 schwarzen Geschworenen abgelehnt, heißt es in der Begründung des Gerichts. Beim sechsten Prozess habe er schwarzen Kandidaten für die Jury besonders intensiv befragt. Offenbar habe er nach einem Vorwand gesucht, um sie vom Prozess auszuschließen.
Dem Afroamerikaner Curtis Flowers war sechs Mal der Prozess wegen derselben Straftat gemacht worden, und jedesmal waren die Geschworenen fast ausschließlich weiß. Das Oberste Gericht befasste sich nicht mit der Schuldfrage. Der 49-jährige Flowers sitzt seit 22 Jahren im Gefängnis und beteuert seine Unschuld.
Im Juli 1996 waren in einem Möbelgeschäft der Kleinstadt Winona vier Menschen erschossen worden. Ein einziger Zeuge will Flowers, der vor dem Mord für kurze Zeit in dem Laden gearbeitet hatte, in der Nähe gesehen haben. Er wurde verhaftet, ein Jahr später begann sein erster Prozess. Fünf weitere folgten, und immer war Bezirksstaatsanwalt Doug Evans für den Fall verantwortlich.
Nach US-Recht darf ein Angeklagter nicht zwei Mal für dieselbe Tat verurteilt werden - doch in Flowers’ Fall war dies möglich, da er nie freigesprochen wurde: Die ersten drei Male wurde er schuldig gesprochen, doch kippte Mississippis Oberstes Gericht die Urteile wegen grober Fehler der Anklage. Bei den beiden folgenden Prozessen konnten sich die Geschworenen nicht einigen. 2010 wurde Flowers schließlich zum Tode verurteilt.
Bezirksstaatsanwalt Doug Evans wurde 1991 erstmals in sein Amt gewählt. Er kann nicht entlassen werden, sondern seinen Posten nur verlieren, wenn er nicht mehr wiedergewählt wird. Bisher war dies noch nie der Fall. Evans kann auch einen siebten Prozess gegen Flowers anstrengen.
(O.Tatarinov--DTZ)