Sara Netanjahu muss wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder Strafe zahlen
Die Ehefrau des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ist der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden worden. Ein Gericht in Jerusalem stimmte am Sonntag einem Vergleich zu, wonach die 60-Jährige eine Geldstrafe von 10.000 Schekel (2500 Euro) zahlen und 45.000 Schekel erstatten muss. Sara Netanjahu habe den Fehler einer dritten Person ausgenutzt, befand der Richter Avital Chen.
Der Prozess gegen Sara Netanjahu begann vor einem Jahr. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll sie zwischen 2010 und 2013 hunderte Mahlzeiten bei bekannten Restaurants in Jerusalem bestellt und die Kosten unter der falschen Behauptung abgerechnet haben, in der offiziellen Residenz der Regierungschefs seien keine Köche verfügbar gewesen. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf 175.000 Schekel beziffert.
Der Vorwurf des Betrugs, der eine schwerere Strafe nach sich gezogen hätte, wurde fallengelassen. Der zwischen beiden Seiten erzielte Vergleich spiegele die Schwere der Taten angemessen wider, begründete der Richter seine Entscheidung. Die Erstattung der 45.000 Schekel erfolgt auf Antrag Netanjahus in neun Raten.
Regierungschef Netanjahu sieht sich mit Korruptionsvorwürfen in mehreren Fällen konfrontiert. Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit hatte Ende Februar angekündigt, dass er Netanjahu wegen Bestechlichkeit, Betrugs und Untreue anklagen will.
Netanjahu soll zum einen der Telekommunikationsfirma Besek Vorteile bei der Regulierung gewährt haben, damit die vom selben Chef geführte Nachrichten-Website "Walla" positiv über ihn berichtet. Außerdem soll sich der Ministerpräsident um eine geheime Absprache mit der israelischen Zeitung "Jediot Aharonot" bemüht haben. Dabei soll er ein Gesetz, das die Verbreitung einer konkurrierenden Zeitung begrenzt hätte, im Gegenzug für positive Berichterstattung angeboten haben.
Im dritten Fall geht es darum, dass Netanjahu und seine Angehörigen von reichen Persönlichkeiten Luxusgeschenke für finanzielle und persönliche Gefallen erhalten haben sollen. Vor der Anklageerhebung soll der Regierungschef bei einer Anhörung am 2. und 3. Oktober Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)