Prozess gegen Polizist nach tödlichem Schuss auf Kollegen beginnt am 15. August
Wegen einer tödlichen Schussabgabe auf einen Kollegen muss sich vom 15. August an ein Polizist vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die zuständige Strafkammer ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu und eröffnete das Hauptverfahren, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Laut Anklage soll der Polizist am 26. November vergangenen Jahres mit dem späteren Opfer als Beamter der Bereitschaftshundertschaft zunächst an einem Schießtraining auf dem Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin teilgenommen haben. Dieses Training soll mit sogenannten Rotwaffen absolviert worden sein - Trainingswaffen, mit denen eine Schussabgabe nicht möglich ist.
Nach der Rückkehr ins Bonner Polizeipräsidium sollen sich der Angeklagte und das Opfer dann auf ein Schießtraining mit scharfen Schusswaffen vorbereitet haben. Dafür mussten die Beamten sich umziehen und ihre scharfen Dienstwaffen holen. Dabei soll der Angeklagte auf seinen Kollegen einen Schuss mit seiner scharfen Dienstwaffe abgeben haben - in der irrtümlichen Annahme, es handele sich um eine Rotwaffe.
Das Opfer erlitt laut Staatsanwaltschaft einen Halsdurchschuss und starb am 10. Dezember an den Folgen der Verletzung. Das Bonner Landgericht beraumte für den Prozess gegen den Polizeibeamten zunächst insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 2. September an.
(O.Tatarinov--DTZ)