Baden-Württemberg, Bayern und NRW für Strafbarkeit des Upskirting
Das Upskirting - also das unbefugte Fotografieren unter Röcke von Frauen - soll nach dem Willen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern unter Strafe gestellt werden. Darauf verständigten sich der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf, sein Düsseldorfer Kollege Peter Biesenbach (beide CDU) und der Münchner Justizressortchef Georg Eisenreich (CSU) am Rande der Frühjahrskonferenz der Justizminister in Travemünde, wie die jeweiligen Landesministerien am Donnerstag mitteilten.
Das bayerische Justizministerium bereitet demnach gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen derzeit einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Bundesratsinitiative vor. Der baden-württembergische Justizminister Wolf nannte das Upskirting einen "beschämenden und verletzenden Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Frauen". Notwendig sei ein "strafrechtlicher Schutz vor voyeuristischen Bilderjägern".
Der bayerische Justizminister Eisenreich bezeichnete es als besonders verletzend für betroffene Frauen, wenn die Fotos im Internet veröffentlicht werden. "Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Fotografieren und Filmen unter den Rock auch im öffentlichen Raum strafbar ist." Auch der NRW-Justizminister Biesenbach plädierte für die Schaffung eine "klaren Gesetzeslage" hinsichtlich des Upskirting.
(A.Nikiforov--DTZ)