Deutsche Tageszeitung - Studie: Menschen nehmen wöchentlich bis zu fünf Gramm Mikroplastik auf

Studie: Menschen nehmen wöchentlich bis zu fünf Gramm Mikroplastik auf


Studie: Menschen nehmen wöchentlich bis zu fünf Gramm Mikroplastik auf
Studie: Menschen nehmen wöchentlich bis zu fünf Gramm Mikroplastik auf / Foto: ©

Menschen nehmen pro Woche im globalen Durchschnitt bis zu fünf Gramm Mikroplastik auf - das entspricht etwa dem Gewicht einer Kreditkarte. Dies ergab eine auf einer Untersuchung der University of Newcastle in Australien basierende Studie im Auftrag des WWF, wie die Umweltorganisation am Mittwoch in Hamburg mitteilte.

Textgröße ändern:

Die Zahl der wöchentlich von Menschen aufgenommenen Plastikteilchen beträgt demnach bis zu 2000 - das entspricht etwa 21 Gramm pro Monat und etwas mehr als 250 Gramm Plastik im Jahr. "Kunststoffmüll verschmutzt nicht nur Flüsse und Ozeane und schadet den Meereslebewesen, sondern ist inzwischen auch im Boden und in der Luft nachgewiesen", mahnte die Leiterin Meeresschutz des WWF Deutschland, Heike Vesper.

"Wir können nicht verhindern, dass wir selbst Plastik aufnehmen", fügte Vesper hinzu. "Mikroplastik belastet die Luft, die wir atmen, unsere Nahrung und das Wasser, das wir trinken." Es werde derzeit noch erforscht, wie sich die Aufnahme von Plastik auf die menschliche Gesundheit auswirke. Klar sei aber, dass es sich bei Plastikverschmutzung um ein globales Problem handle, das auch die Menschen direkt betreffe.

"Denn große Plastikteile zerfallen zu Mikroplastik, das mittlerweile in Nahrungsmitteln wie Honig, Muscheln und Fisch nachgewiesen wurde", betonte Vesper. Weitere Quellen seien Abrieb von Mikroplastik in Plastikflaschen und Synthetikfasern in der Atemluft. "Wenn wir kein Plastik in unserem Körper wollen, müssen wir verhindern, dass jedes Jahr Millionen Tonnen Kunststoffmüll in die Natur geraten."

Dafür bedürfe es eines globalen Abkommens gegen Plastikverschmutzung mit verbindlichen Zielen, erklärte der WWF. Auch Unternehmen müssten der erweiterten Verantwortung für ihre Produkte und den von ihnen verursachten Müll besser gerecht werden. Oberstes Ziel müsse sein, unnötiges Plastik zu vermeiden.

Seit dem Jahr 2000 wurde laut WWF so viel Plastik produziert wie in allen Jahren zuvor zusammen. Etwa ein Drittel der Plastikmenge gelangt demnach unkontrolliert in die Umwelt.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: