Wegen beispielloser Mordserie verurteilter Niels Högel legt Revision ein
Nach seiner Verurteilung wegen weiterer 85 Patientenmorde hat der Ex-Krankenpfleger Niels Högel Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht in Oldenburg am Dienstag mit. Die Richter in der niedersächsischen Stadt hatten den 42-Jährigen am Donnerstag wegen einer beispiellosen Mordserie in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst in den Jahren 2000 bis 2005 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Ob darüber hinaus auch die Staatsanwaltschaft oder Nebenkläger das Urteil anfechten, war der Pressestelle des Gerichts nach eigenen Angaben zunächst unbekannt. Die Frist dafür endet am Donnerstag. Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen 97 Morden gefordert. Die Vertreter der Nebenklage hatte hinreichende Beweise für 99 Taten gesehen und außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung verlangt.
Der in zwei früheren Prozessen bereits wegen sechs Patientenmorden verurteilte Högel hatte während seiner Dienstzeit als Pfleger auf Intensivstationen über Jahre hinweg zahlreiche Menschen mit diversen Medikamenten vergiftet. Nach Feststellung des Gerichts wollte er lebensbedrohliche Zustände auslösen, um diese wiederzubeleben. Viele der Patienten starben. Högels genaue Motive sind größtenteils unklar.
Nach Überzeugung von Richtern, Staatsanwaltschaft sowie Gutachtern genoss er die dadurch ausgelöste innere Spannung und wollte sich vor Kollegen und Vorgesetzten als Retter präsentieren. Sachverständige bescheinigten ihm unter anderem auch Geltungssucht, Selbstbezogenheit und einen Mangel an Empathie. Högel leidet demnach insgesamt unter einer Persönlichkeitsstörung, wurde allerdings als schuldfähig eingestuft.
Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ob das verurteilende Gericht rechtlich korrekt arbeitete. Diese Überprüfung dauert üblicherweise Monate.
(W.Budayev--DTZ)