Deutsche Tageszeitung - Experten: Tropische Zeckenart überwintert erstmals in Deutschland

Experten: Tropische Zeckenart überwintert erstmals in Deutschland


Experten: Tropische Zeckenart überwintert erstmals in Deutschland
Experten: Tropische Zeckenart überwintert erstmals in Deutschland / Foto: ©

Eine neu eingewanderte tropische Zeckenart hat erstmals in Deutschland überwintert. Experten der Universität Hohenheim und des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr wiesen in den vergangenen Tagen sechs Exemplare der Gattung Hyalomma nach, wie die Uni am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Nach Überzeugung der Forscher ist die Art damit "einen wesentlichen Schritt weiter auf dem Weg, sich hier zu etablieren".

Textgröße ändern:

Die Hyalomma-Zecke ist zwei- bis dreimal so groß wie ihre europäischen Verwandten und hat auffällig geringelte Beine. Sie wurde bislang vermutlich von Zugvögeln eingeschleppt. Anders als europäische Zecken jagt die Hyalomma-Zecke demnach aktiv und kann Warmblüter über mehrere hundert Meter verfolgen.

Vergangenes Jahr wiesen die Zeckenforscher erstmals Tiere der Gattung Hyalomma in größerer Menge in Deutschland nach. Diesmal wurden bislang fünf Zecken auf einem Pferdehof in Nordrhein-Westfalen und eine auf einem Pferd in Niedersachsen gefunden. "Und diesmal müssen wir davon ausgehen, dass diese Tiere bei uns in Deutschland überwintern konnten", erklärte Ute Mackenstedt von der Universität Hohenheim.

Das bedeute aber nicht notwendigerweise, dass Hyalomma in Deutschland bereits heimisch geworden sei. Damit sich eine Population entwickeln könne, müssten sich Männchen und Weibchen finden. Das sei bei geringer Populationsgröße schwierig, erklärte die Forscherin. Zudem müssten sich Larven und Nymphen entwickeln, die Vögel oder auch Hasen als Wirt benötigen. Ob das in Deutschland funktioniere, sei noch unklar.

Zecken der Gattung Hyalomma sind ursprünglich in den Trocken- und Halbtrockengebieten Afrikas, Asiens und Südeuropas beheimatet. Im eurasischen Raum gelten sie unter anderem als wichtige Überträger des Krim-Kongo-Virus und des Hämorrhagischen-Fiebers. Die erwachsenen Zecken saugen Blut vor allem an großen Tieren. Auch der Mensch ist ein potenzieller Wirt.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: