Deutsche Tageszeitung - Gericht: Gesetzliche Krankenkasse muss nicht für Hund oder Katze bezahlen

Gericht: Gesetzliche Krankenkasse muss nicht für Hund oder Katze bezahlen


Gericht: Gesetzliche Krankenkasse muss nicht für Hund oder Katze bezahlen
Gericht: Gesetzliche Krankenkasse muss nicht für Hund oder Katze bezahlen / Foto: ©

Die gesetzliche Krankenkasse muss nach Auffassung des Sozialgerichts Dortmund nicht für Unterhaltskosten eines Hunds oder einer Katze aufkommen. Das entschied das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, mit dem es die Klage eines Versicherten abwies. Er befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung und wollte erreichen, dass die Krankenversicherung ihm ein Haustier finanziert. Die Krankenkasse hatte dies zuvor abgelehnt. (Az. Do E 940-806)

Textgröße ändern:

Nach Einschätzung des Gerichts ist die Gesetzeslage eindeutig. Die Kosten für Haustiere seien der "privaten Lebensführung" zuzuordnen, erklärte es. Dass sich Tiere aufgrund genereller sozialer Funktionen positiv auf die Psyche des Versicherten auswirkten, mache sie nicht zum Teil einer Krankenbehandlung. Sie seien "nicht als Hilfs- oder Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zu qualifizieren". Ausnahmen gelten nach Auffassung des Gerichts nur für Blindenhunde.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: