Deutsche Tageszeitung - Erste Hinweise zum Fall Lübcke nach Ausstrahlung bei "Aktenzeichen XY" im ZDF

Erste Hinweise zum Fall Lübcke nach Ausstrahlung bei "Aktenzeichen XY" im ZDF


Erste Hinweise zum Fall Lübcke nach Ausstrahlung bei "Aktenzeichen XY" im ZDF
Erste Hinweise zum Fall Lübcke nach Ausstrahlung bei "Aktenzeichen XY" im ZDF / Foto: ©

Die Polizei in Kassel hat nach der Ausstrahlung eines Zeugenaufrufs in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" von Zuschauern erste Hinweise im Fall des Tötungsdelikts an Walter Lübcke bekommen. "Die ganz heiße Spur ist allerdings noch nicht dabei", sagte ein Sprecher der ermittelnden Sonderkommission am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern:

Am Mittwochabend wurden in der Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" Zuschauer aufgerufen, Bilder und Videos von einer Kirmes an die Polizei zu schicken, die zum Tatzeitpunkt ganz in der Nähe des Wohnhauses von Lübcke stattfand. Ebenso wurden Zeugen, die um das Wohnhauses Lübckes Verdächtiges bemerkt haben könnten, aufgerufen, sich bei der Polizei zu melden.

Es seien während und nach der Sendung auch ein paar Anrufe mit Hinweisen eingegangen, erklärte der Sprecher. Wie viele Hinweise seit der Ausstrahlung insgesamt eingegangen sind, ließ die Polizei offen.

Walter Lübcke (CDU), Präsident des Regierungspräsidiums Kassel, war in der Nacht zum Sonntag auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha tot aufgefunden worden. Reanimationsversuche blieben ohne Erfolg. Nach den Ergebnissen der Obduktion wurde er "aus nächster Nähe" mit einer "Kurzwaffe" erschossen, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Kassel, Oberstaatsanwalt Horst Streiff, am Montag. Zum Zeitpunkt der Tat seien auch Angehörige in dem Haus gewesen.

Als Regierungspräsident war Lübcke 2015 auch für die Einrichtung von Erstaufnahmelagern für Flüchtlinge zuständig. Auf Anfeindungen bei einer Bürgerversammlung sagte er einmal, es lohne sich, in Deutschland zu leben und für die hiesigen Werte einzutreten. "Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen (...). Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen."

In der Folge hatte der CDU-Politiker mehrere anonyme Morddrohungen erhalten. Ein Zusammenhang zu der Tat sei bislang aber nicht ersichtlich, sagte die Präsidentin des Hessischen Landeskriminalamts (LKA), Sabine Thurau, am Montag.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: