Deutsche Tageszeitung - Nach Absturz von Heißluftballon im Sauerland ein Fahrgast in Lebensgefahr

Nach Absturz von Heißluftballon im Sauerland ein Fahrgast in Lebensgefahr


Nach Absturz von Heißluftballon im Sauerland ein Fahrgast in Lebensgefahr
Nach Absturz von Heißluftballon im Sauerland ein Fahrgast in Lebensgefahr / Foto: ©

Beim Absturz eines Heißluftballons im Sauerland sind alle elf Menschen an Bord verletzt worden, einer von ihnen lebensgefährlich. Der Ballon mit zehn Gästen und einem Piloten geriet nach Polizeiangaben am Dienstagabend kurz vor der Landung in Marsberg ins Trudeln und stürzte ab. Die Ursache war zunächst unklar, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch sagte.

Textgröße ändern:

Geprüft werde, ob der Heißluftballon von einer Windböe erfasst wurde. Nach dem Aufprall überschlug sich der Ballon mehrfach. Die Verletzungen der Menschen an Bord entstanden offenbar durch den Gasbrenner des Luftgefährts.

Bei dem lebensgefährlich Verletzten handelte es um einen 52-jährigen Mann. Weitere fünf Menschen trugen schwere Verletzungen davon, darunter eine 51-jährige Frau, die zunächst ebenfalls in Lebensgefahr geschwebt hatte. Fünf Menschen kamen mit leichten Verletzungen davon.

Die Fluggäste - vier Männer und sechs Frauen im Alter von 22 bis 59 Jahren - waren den Angaben zufolge mit dem 64-jährigen Piloten am Dienstagabend in Korbach im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg mit dem Ballon gestartet.

Aufschluss über den genauen Unfallhergang sollten nun Nachforschungen der Kripo sowie von Experten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) und der Bezirksregierung Münster geben. Der Ballon wurde am Mittwoch zu weiteren Untersuchungen zur BFU nach Braunschweig gebracht.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: