Deutsche Tageszeitung - Hahnenschrei und Schafsblöken sollen in Frankreich Kulturerbe werden

Hahnenschrei und Schafsblöken sollen in Frankreich Kulturerbe werden


Hahnenschrei und Schafsblöken sollen in Frankreich Kulturerbe werden
Hahnenschrei und Schafsblöken sollen in Frankreich Kulturerbe werden / Foto: ©

Der Hahnenschrei, das Blöken von Schafen und das Muhen von Kühen sollen in Frankreich nationales Kulturerbe werden: Das zumindest fordert Bruno Dionis du Séjour, Bürgermeister des 400-Seelen-Dorfes Gajac im Südwesten des Landes. Er will damit den weit verbreiteten Klagen über zu viel "Lärm auf dem Lande" die Grundlage nehmen.

Textgröße ändern:

Nach Einschätzung von Dionis du Séjour ziehen immer mehr Menschen vor Gericht, weil sie sich durch ländliche Geräusche gestört fühlen. In einer Gemeinde in der Nähe von Gajac verklagten etwa Bewohner einen Nachbarn, dessen Hahn Maurice in den frühen Morgenstunden laut kräht.

Der Bürgermeister veröffentlichte deshalb einen offenen Brief. Er richtet sich an Anwohner "mehrheitlich städtischer Herkunft", die aufs Land ziehen "und dort entdecken, dass Eier nicht auf Bäumen wachsen".

Der Ortsvorsteher, der 40 Jahre lang als Landwirt gearbeitet hat, will aber nicht nur Tiergeräusche als Kulturerbe schützen lassen. Es geht ihm auch um Kirchenglocken, deren Läuten ebenfalls die Justiz beschäftigt. "Wer Glocken angreift, greift ein ganzes Dorf an", empört sich Dionis du Séjour. "Wenn ich in die Stadt fahre, verlange ich ja auch nicht, dass Ampeln und Autos entfernt werden."

Innerhalb weniger Tage hat der Bürgermeister für seinen Vorstoß mehr als 150 Unterstützer-Mails aus ganz Frankreich erhalten. Darunter auch die eines Abgeordneten der Pariser Nationalversammlung. Er will Dionis du Séjour helfen, beim Kulturministerium einen Antrag auf Schutz der ländlichen Geräusche zu stellen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: