"El Chapo" Guzmán scheitert mit Antrag auf gelockerte Haftbedingungen
Der mexikanische Drogenboss Joaquín "El Chapo" Guzmán ist mit einem Antrag auf gelockerte Haftbedingungen gescheitert. Der New Yorker Richter Brian Cogan wies den Antrag am Montag zurück und begründete das mit der hohen Fluchtgefahr. Es sei "plausibel", dass der einstige Anführer des gefürchteten Sinaloa-Kartells erneut aus dem Gefängnis fliehen wolle. Die strikten Haftbedingungen seien weder übertrieben noch willkürlich und auch nicht dazu gedacht, Guzmán zu bestrafen.
Der 62-Jährige sitzt derzeit in einer fensterlosen Einzelzelle in einem Hochsicherheitsgefängnis im Süden von Manhattan. Er forderte, sich jeden Tag mindestens zwei Stunden im Freien in einem Gefängnishof aufhalten zu dürfen. Erlaubt sind ihm derzeit nur eine Stunde Bewegung in einer anderen Gefängniszelle.
Guzmán wollte auch Zugang zum Gefängnisladen, in dem andere Häftlinge einkaufen dürfen. Richter Cogan lehnte dies mit der Begründung ab, dass viele dort verkaufte Gegenstände als Waffen eingesetzt werden könnten.
Guzmán wollte auch Ohrstöpsel erhalten, nach Angaben seiner Anwälte gegen Ohrenschmerzen und um besser schlafen zu können. Auch das lehnte Cogan ab. Der einstige Drogenboss müsse jederzeit Anweisungen von Wärtern oder mögliche Alarmsignale hören können, erklärte der Richter.
Guzmán war am 12. Februar nach einem dreimonatigen Mammutverfahren in New York verurteilt worden. Laut Klageschrift soll sein Sinaloa-Kartell unter seiner Führung zwischen 1989 und 2014 fast 155 Tonnen Kokain und große Mengen anderer Drogen in die USA geschmuggelt haben.
Das Strafmaß soll am 25. Juni verkündet werden. Guzmán droht lebenslange Haft. Der Drogenboss war in der Vergangenheit bereits zwei Mal aus mexikanischen Hochsicherheitsgefängnissen ausgebrochen. Er wurde schließlich 2016 gefasst und im folgenden Jahr an die USA ausgeliefert.
(A.Nikiforov--DTZ)