Deutsche Tageszeitung - Verpächterin darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen

Verpächterin darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen


Verpächterin darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen
Verpächterin darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen / Foto: © AFP/Archiv

Eine Verpächterin eines Hotels in Hessen darf den Pachtvertrag wegen der Vermietung von Zimmerkontigenten an eine Kommune zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten nicht fristlos kündigen. Die Vermietung überschreitet nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage der Verpächterin auf Räumung des Hotels ab. (Az.: 2 U 63/24)

Textgröße ändern:

2016 hatte die Klägerin mit der Beklagten einen Vertrag über Räume zum Betrieb eines Hotels in Gießen geschlossen. Seit Herbst 2022 buchte das Jugendamt der Stadt regelmäßig Zimmer für in seiner Obhut stehende unbegleitete minderjährige Geflüchtete. 2023 kündigte die Klägerin den Vertrag nach einer Abmahnung fristlos, weil sie die Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher für vertragswidrig hielt.

Das Landgericht Gießen gab der Klage in erster Instanz statt und verurteilte die Beklagte zur Räumung. Diese Entscheidung revidierte das Oberlandesgericht nun. Die fristlose Kündigung war unwirksam, wie die Richter urteilten. Demnach war der Abschluss von zeitlich begrenzten und auf bestimmte Zimmer bezogenen Beherbergungsverträgen mit der Stadt Gießen erlaubt.

Unzulässig wäre es gewesen, wenn die Stadt das gesamte Gebäude übernommen und zu einer Geflüchtetenunterkunft umgebaut hätte. Das war hier nicht der Fall. Die Klägerin hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Vermietung nur an einen bestimmten Kreis von Menschen erfolgen darf, solange keine Beeinträchtigungen der Räume zu befürchten sind. Dass Geflüchtete die Zimmer nachlässiger nutzten, als dies bei einer Vermietung an klassische Hotelgäste der Fall wäre, sah der Senat nicht als erwiesen an.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Geplante Bolsonaro-Amnestie in Brasilien: USA heben Sanktionen gegen Richter auf

Entspannung zwischen den USA und Brasilien: Das US-Finanzministerium hob am Freitag Sanktionen vom Juli gegen den brasilianischen Verfassungsrichter Alexandre de Moraes wieder auf. Dieser hatte den Prozess gegen den früheren Präsidenten Jair Bolsonaro geleitet, der im September wegen eines Umsturzversuchs zu gut 27 Jahren Haft verurteilt worden war.

Vorrücken von M23-Miliz: UNO warnt vor "Flächenbrand" in DR Kongo

Die UNO hat angesichts der Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo vor einem "Flächenbrand" gewarnt. Der Leiter der UN-Friedensmissionen, Jean-Pierre Lacroix, sagte am Freitag, das Vorrücken der von Ruanda unterstützten M23-Miliz habe "unvorhersehbare Konsequenzen". Die USA warfen Ruanda vor, die Region in einen Krieg zu verwickeln.

Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi im Iran gewaltsam festgenommen

Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist nach Angaben von Unterstützern im Iran gewaltsam festgenommen worden. Mohammadi sei zusammen mit weiteren Aktivisten bei einer Trauerzeremonie für einen verstorbenen Anwalt von Sicherheitskräften und Polizisten gewaltsam abgeführt worden, teilte die Stiftung der Frauenrechtlerin am Freitag im Onlinedienst X mit. Ihr französischer Anwalt bestätigte die Festnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Seltene Orang-Utans durch Folgen von Flutkatastrophe in Indonesien bedroht

Die jüngste Flutkatastrophe in Indonesien hat nach Angaben von Wissenschaftlern den Lebensraum der seltensten Menschenaffen der Welt schwer beschädigt und könnte katastrophale Folgen für die Tierart haben. Die Überschwemmungen könnten das Überleben der Tapanuli-Orang-Utans in freier Wildbahn gefährden, warnten Forscher am Freitag. Bei den Überschwemmungen Ende November waren in Indonesien rund 1000 Menschen ums Leben gekommen.

Textgröße ändern: