Deutsche Tageszeitung - Staatsanwaltschaft erhebt elf neue Anklagen gegen R. Kelly

Staatsanwaltschaft erhebt elf neue Anklagen gegen R. Kelly


Staatsanwaltschaft erhebt elf neue Anklagen gegen R. Kelly
Staatsanwaltschaft erhebt elf neue Anklagen gegen R. Kelly / Foto: ©

Die Staatsanwaltschaft von Chicago hat am Donnerstag elf neue Anklagen wegen Sexualstraftaten gegen den US-Sänger R. Kelly erhoben. Es handele sich jedoch nicht um neue Fälle, teilte Kellys Anwalt Steve Greenberg am Donnerstag im Kurzbotschaftendienst Twitter mit. Die Staatsanwaltschaft habe in einem zehn Jahre alten Fall neue Vorwürfe gegen Kelly erhoben.

Textgröße ändern:

Der 52-Jährige ist bereits wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen angeklagt. Betroffen sind vier Frauen, von denen drei zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten noch minderjährig waren. Örtlichen Medienberichten zufolge drohen Kelly wegen einiger der Anklagepunkte bis zu 30 Jahre Haft.

Kelly war im Februar verhaftet worden, kam aber auf Kaution frei. Dem durch Hits wie "I Believe I Can Fly" bekannten Musiker wird bereits seit zwei Jahrzehnten von Missbrauchsvorwürfen verfolgt. 2002 wurde Anklage gegen ihn wegen Kinderpornografie erhoben, doch wurde er sechs Jahre später freigesprochen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld

Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Krefeld hat zwei Männer und eine Frau wegen Steuerhinterziehung und Betrugs im Baugewerbe mit Millionenschaden zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte soll für drei Jahre und neun Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die beiden Mitangeklagten erhielten wegen Beihilfe Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten.

Textgröße ändern: