Bundessozialgericht entscheidet über Medikamente zu Rauchentwöhnung auf Kassenkosten
Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet am Dienstag (10.30 Uhr), ob die gesetzlichen Krankenkassen Arzneimittel zur Rauchentwöhnung bezahlen müssen. Die Klägerin aus Schleswig-Holstein leidet an einer chronischen Erkrankung ihrer Lunge und Atemwege. Ihr Arzt verordnete ihr eine "Rauchentwöhnungstherapie".
Die Krankenkasse bezahlte 255 Euro für eine "Patientenschulung", lehnte die Kostenübernahme für Medikamente aber ab. Mit ihrer Klage hatte die Raucherin in den Vorinstanzen keinen Erfolg. (Az: B 1 KR 25/18 R)
(N.Loginovsky--DTZ)