Streit um Burg Rheinfels in Rheinland-Pfalz vor Gericht
Wem gehört die Burg Rheinfels in Rheinland-Pfalz? Diese Frage wird seit Donnerstag in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht in Koblenz geklärt. Georg Friedrich Prinz von Preußen fordert, dass die Burgruine in St. Goar zurück in seinen Familienbesitz kommt. Er verklagte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und die Betreiberfirma eines Hotels. Nach dem Verhandlungstermin am Donnerstag könnte er mit seiner Klage jedoch scheitern.
Georg Friedrich Prinz von Preußen ist der Ururenkel von Wilhelm II., dem letzten deutschen Kaiser. Bis zum Ende der Kaiserzeit gehörte die Burg Rheinfels schräg gegenüber der Loreley der Familie des Prinzen. Nach dem ersten Weltkrieg wurde die Ruine einer Krongutsverwaltung übertragen. Als diese aufgelöst wurde, ging die Burgruine 1924 an die Stadt St. Goar.
Im Vertrag gab es damals eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung, wie ein Sprecher des Landgerichts Koblenz der Nachrichtenagentur AFP sagte. Das bedeute: Sollte die Stadt St. Goar die Burg verkaufen wollen, fällt sie zurück an den eigentlichen Eigentümer, in diesem Fall an die Familie des Prinzen.
Seit einigen Jahren besteht zwischen der Stadt und dem Betreiber eines Schlosshotels ein Erbbauvertrag. Der Hotelbetreiber darf das Grundstück wie ein Eigentümer benutzen, darf also darauf Gebäude bauen und Geschäfte betreiben.
Der Prinz werte diesen Erbbauvertrag wie einen Verkauf, erklärte der Gerichtssprecher. Er berufe sich in seiner Klage auf die Rückauflassungsvormerkung und erhebe deshalb Anspruch auf die Burg.
Der Bürgermeister von St. Goar, Thomas Bungert, kritisiert die Klage des Prinzen. Es könne nicht sein, dass die Hohenzollerndynastie nach über 90 Jahren Ansprüche geltend machen wolle, sagte er im Südwestrundfunk. Bungert warf dem Prinzen vor, sich "ins gemachte Nest setzen" zu wollen. Der Prinz habe es auf "die finanziellen Möglichkeiten der jetzigen wunderschönen Burg" abgesehen.
Sollte St. Goar den Prozess nicht gewinnen, sei das für die Stadt eine Katastrophe. Die Burg sei ihre Haupteinnahmequelle. Hätte der Prinz einen Anspruch auf die Ruine, "wäre die Stadt mehr oder weniger bankrott".
Bei dem Verhandlungstermin am Donnerstag konnten sich der Prinz und die Beklagten nach Gerichtsangaben nicht gütlich einigen. Die Kammer zweifle jedoch am Anspruch des Prinzen, erklärte das Landgericht. Nicht er, sondern das Land Rheinland-Pfalz als Nachfolger des nicht mehr existierenden preußischen Staats habe allenfalls Anspruch auf die Burg.
Die Begründung: Das Staatsvermögen des preußischen Königs sei mit Ende des Kaiserreichs beschlagnahmt und an die Krongutsverwaltung übertragen worden. Sie sei eine Unterbehörde des preußischen Staats gewesen. Nachdem die Stadt St. Goar die Burg Rheinfels übernommen habe, sei ein Rücktrittsrecht für die Krongutsverwaltung geschaffen worden.
Dieses Recht hätte gegriffen, wenn zum Beispiel gegen den Denkmalschutz verstoßen worden wäre. Das Rücktrittsrecht stünde demnach nicht dem Prinzen als Nachfahre des preußischen Königs zu, sondern Rheinland-Pfalz als Nachfolger des preußischen Staats. Ein Urteil soll am 25. Juni fallen.
(A.Stefanowych--DTZ)