Bundeskabinett gibt grünes Licht für erleichterten Abschuss von Wölfen
Die Bundesregierung erleichtert den Abschuss von Wölfen: Das Kabinett billigte am Mittwoch einen in langem Ringen ausgehandelten Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD), demzufolge Wölfe künftig auch dann schon abgeschossen werden können, wenn sie "ernste Schäden" für Nutztierhalter verursachen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten.
Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden "im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können.
Weitere Regelungen klären, wen die zuständigen Landesbehörden mit der Jagd beauftragen dürfen. Dabei sollen örtliche Jäger nach Möglichkeit einbezogen werden. Ebenfalls geschossen werden sollen Hybride, also Mischlinge aus Wolf und Hund. Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird ausdrücklich verboten, weil diese sich dadurch an Menschen gewöhnen könnten.
Umweltschützer kritisieren die geplante Neuregelung, auch wenn der Schutz des Wolfs im Grundsatz beibehalten wird. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) betonte am Dienstag, dass der Wolf eine "streng geschützte Tierart" sei.
Das in Deutschland ehemals ausgerottete Raubtier breitet sich seit Jahren vor allem in Ost- und Norddeutschland wieder aus. Während der Deutsche Jagdverband von mehr als tausend Tieren spricht, geht das Bundesumweltministerium von rund 400 Wölfen aus.
(O.Tatarinov--DTZ)