Bundesregierung einigt sich beim umstrittenen Thema Wolfsjagd
Nach mehr als einjährigem Ringen gibt es in der Bundesregierung eine Einigung über einen leichteren Abschuss von Wölfen. Aber "der Wolf bleibt eine streng geschützte Tierart", erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Dienstag in Berlin zu dem Gesetzentwurf ihres Ressorts. Kritik kam gleichwohl von Naturschützern. Die Vorlage soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
Demnach sollen künftig "ernste Schäden" für Nutztierhalter als Grundlage für eine Abschussgenehmigung ausreichen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein. Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden "im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, auch wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können.
Weitere Regelungen klären, wen die zuständigen Landesbehörden mit der Jagd beauftragen dürfen. Dabei sollen örtliche Jäger nach Möglichkeit einbezogen werden. Ebenfalls geschossen werden sollen Hybride, also Mischlinge aus Wolf und Hund. Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird ausdrücklich verboten, weil diese sich dadurch an Menschen gewöhnen könnten.
"Der Gesetzentwurf hilft dabei, die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland zu ermöglichen", erklärte dazu Schulze. "Da, wo es ein Problem gibt, lösen wir es. Und da wo es keines gibt, gilt der Artenschutz uneingeschränkt."
Erfreut über die Einigung äußerte sich auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). "Es ist keinem normal denkenden Menschen zu erklären, dass reißende Wölfe erst entnommen werden dürfen, wenn der DNA Abgleich gemacht und der Wolf bei erneuter Tat ertappt worden ist", erklärte Klöckner in Berlin. Sie verwies auch auf die Möglichkeit des Abschusses bei Gefahren für Menschen, etwa wenn sich Wölfe mehrfach in der Nähe von Wohngebieten aufhalten.
Forderungen nach wolfsfreien Zonen sowie nach anlasslosen, vorbeugenden Abschüssen, wie es Klöckner gefordert hatte, werden in dem Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Schulze hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass dies weder mit deutschen noch mit europäischen und internationalen Artenschutzregeln vereinbar wäre.
Mecklenburg Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sagte am Dienstag in Schwerin, die auch mit den Ländern abgestimmte Neuregelung solle den Abschuss von Wölfen "vereinfachen und rechtssicher gestalten". Von einem "guten ersten Schritt" sprach Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD), drängte aber auf weitere Konkretisierungen. Nachdem Schulze und Klöckner keine Einigung erreichen konnten, waren auch das Kanzleramt sowie Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) in die Verhandlungen einbezogen worden.
Der Umweltverband BUND kritisierte die geplante Neuregelung als "Angriff auf das Artenschutzrecht". Der BUND-Experte Olaf Bandt äußerte die Befürchtung, dass es künftig möglich sei, "nach Rissen einfach auf Verdacht das ganze ortsansässige Rudel abzuschießen". Zudem könne sich die Änderung des Schadensbegriffs auch auf andere seltene Tierarten wie Eisvogel, Kranich und Fischotter auswirken. Im Umgang mit Wölfen drängt der BUND vorrangig auf besseren Herdenschutz. Dies ist auch der vorrangige Ansatz des Bundesumweltministeriums.
Das in Deutschland ehemals ausgerottete Raubtier breitet sich seit Jahren vor allem in Ost- und Norddeutschland wieder aus. Während der Deutsche Jagdverband von mehr als tausend Tieren spricht, geht das Bundesumweltministerium von rund 400 Wölfen aus.
(A.Stefanowych--DTZ)