Nach Busunglück auf A9 ermittelt Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung
Nach dem schweren Reisebusunfall auf der A9 hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass der 59-jährige Busfahrer den Unfall fahrlässig verursacht habe, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig am Dienstag mit. Bei dem Unglück auf der Autobahn in Sachsen-Anhalt bei Leipzig war am Sonntag eine Frau getötet worden. Deren Identität konnte bislang noch nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Weitere neun Menschen, darunter der Busfahrer, wurden bei dem Unfall zwischen den Anschlussstellen Leipzig-West und Bad Dürrenberg schwer und 63 Menschen leicht verletzt. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.
Gegen den Busfahrer werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Ein Kraftfahrzeugsachverständiger soll prüfen, ob eine technische Ursache zum Unfall geführt haben könnte oder ob dies auszuschließen ist. Zudem soll die bei dem Unglück getötete Frau obduziert werden, um die Todesursache festzustellen und ihre Identität abschließend zu klären.
Bei dem verunglückten Bus handelte es sich um ein Fahrzeug des Unternehmens Flixbus, der von Berlin auf dem Weg nach München war. Der Bus kippte bei dem Unfall auf die Seite. Die A9 war nach dem Unfall für mehrere Stunden voll gesperrt.
(O.Tatarinov--DTZ)