Deutsche Tageszeitung - Mutter und Großeltern mit Axt getötet: Lebenslange Haft für 28-Jährigen in Zwickau

Mutter und Großeltern mit Axt getötet: Lebenslange Haft für 28-Jährigen in Zwickau


Mutter und Großeltern mit Axt getötet: Lebenslange Haft für 28-Jährigen in Zwickau
Mutter und Großeltern mit Axt getötet: Lebenslange Haft für 28-Jährigen in Zwickau / Foto: © AFP/Archiv

Fast zehn Monate nach einer Bluttat mit drei Toten in Sachsen ist ein 28-Jähriger vom Landgericht Zwickau wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht verhängte am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 59-jährige Mutter sowie seine 86-jährige Großmutter und seinen 85-jährigen Großvater mit einer Axt getötet hatte.

Textgröße ändern:

Nach den Urteilsfeststellungen war der Angeklagte am 3. Juni vergangenen Jahres morgens mit einer Panikattacke aufgewacht. Er nahm sich aus einem Schuppen eine Axt und überraschte damit seine Opfer im Schlaf. Die Mutter wachte durch die Axtschläge auf und versuchte sich zu wehren, starb jedoch noch im Schlafzimmer.

Danach tötete er in gleicher Weise seine ebenfalls noch im Bett liegenden Großeltern. Der Angeklagte lebte damals mit ihnen im sächsischen Tirpersdorf unter einem Dach. Vor Gericht habe der 28-Jährige zur Tat ausgeführt, dass es bei ihm "wie aus einem Vulkan ausgebrochen" sei.

Sein Motiv war offenbar eine Überforderung mit der familiären Situation. Der Angeklagte habe angegeben, er sei überbehütet aufgewachsen, habe sich als Partnerersatz für seine alleinerziehende Mutter gefühlt und sei zudem mit der Pflege seiner Großeltern überfordert gewesen.

Das Gericht ging nach einem psychiatrischen Gutachten davon aus, dass der Angeklagte voll schuldfähig war. Es erkannte lediglich eine Anpassungsstörung aufgrund seiner persönlichen Situation. Die Taten wertete das Gericht als Mord, weil der Angeklagte die Wehrlosigkeit der Schlafenden ausgenutzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Musk kritisiert Verurteilung Le Pens als Missbrauch des Rechtssystems

US-Präsidentenberater Elon Musk hat das Urteil gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen scharf kritisiert. "Wenn die radikale Linke nicht mittels einer demokratischen Wahl gewinnen kann, missbraucht sie das Rechtssystem, um ihre Gegner ins Gefängnis zu stecken", schrieb der Technologie-Milliardär am Montag in seinem Onlinedienst X. Dies sei die "Standardstrategie" dieser Kräfte "in der ganzen Welt", fügte Musk hinzu.

Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft

Im baden-württembergischen Albstadt ist ein totes Baby gefunden worden. Die Mutter kam in Untersuchungshaft, wie die Polizei Reutlingen und die Staatsanwaltschaft Hechingen am Montag mitteilten. Die 35-Jährige wird verdächtigt, das Neugeborene getötet zu haben.

Bekannte ersticht Mann: Ehefrau in Heidelberg wegen Beihilfe verurteilt

Neun Monate nach dem Mord an einem 42-Jährigen in Baden-Württemberg ist seine Ehefrau der Beihilfe schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Heidelberg verurteilte die 39-Jährige am Montag nach Angaben eines Sprechers zu siebeneinhalb Jahren Haft. Dem Urteil zufolge war sie in den Mordplan einer guten Bekannten eingeweiht.

Berliner Klimaaktivist zu Geldstrafe verurteilt

Weil er im Bundestag einen Feuermelder auslöste und an mehreren Straßenblockaden teilnahm, soll ein Klimaaktivist der Gruppe Letzte Generation insgesamt 9240 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 33-Jährige wurde in dem Berufungsverfahren am Montag unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Nötigung und Missbrauchs eines Notrufs schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Er wurde zu insgesam 290 Tagessätzen verurteilt und gilt damit als vorbestraft.

Textgröße ändern: