Gericht: Französischer Koma-Patient Lambert soll am Leben erhalten werden
Nachdem Ärzte die künstliche Ernährung des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert beendet haben, hat ein Gericht in Paris die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen angeordnet. Das Pariser Berufungsgericht wies die Behörden an, "alle Maßnahmen" zu ergreifen, um Lambert am Leben zu halten. In seiner Entscheidung, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag, verwies das Gericht auf entsprechende Forderungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Lamberts Eltern hatten den Ausschuss eingeschaltet. Der Ausschuss hatte Frankreich aufgefordert, die Entscheidung zu vertagen, bis das Gremium eine Stellungnahme zu dem Fall erarbeitet hat. Frankreich hatte dies abgelehnt und erklärt, die Forderung des Ausschusses sei nicht rechtlich bindend.
Vincent Lambert ist seit einem Unfall 2008 querschnittsgelähmt und kann nicht mehr sprechen. Da er laut einem Gutachten nicht bei Bewusstsein ist und sich sein Zustand nicht verbessern dürfte, stellen die Ärzte die künstliche Ernährung ein. Die Ärzte berufen sich auf ein Gesetz von 2016, wonach die Behandlung beendet werden kann, wenn sie "unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten".
Die Eltern des früheren Krankenpflegers sind überzeugte Katholiken und hatten zuletzt Präsident Emmanuel Macron um Unterstützung gebeten. Der Präsident wies den Hilferuf am Montag ab. Es stehe ihm nicht zu, die Entscheidung der Ärzte aufzuheben, erklärte er. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte am Montag eine erneute Beschwerde der Eltern abgelehnt.
(Y.Leyard--DTZ)