Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Keine nachträglichen Zuschüsse aus drei Jahren für AfD-nahe Stiftung

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Karlsruhe: Keine nachträglichen Zuschüsse aus drei Jahren für AfD-nahe Stiftung


Karlsruhe: Keine nachträglichen Zuschüsse aus drei Jahren für AfD-nahe Stiftung
Karlsruhe: Keine nachträglichen Zuschüsse aus drei Jahren für AfD-nahe Stiftung / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Ein Antrag der AfD, der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung nachträglich für drei Jahre Zuschüsse auszuzahlen, ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht lehnte nach Angaben vom Donnerstag den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung ab. Der Antrag bezog sich auf eine grundlegende Entscheidung zur Finanzierung politischer Stiftungen, die das Gericht vor zwei Jahren gefällt hatte. (Az. 2 BvE 3/19)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Im Februar 2023 verpflichtete es den Gesetzgeber dazu, die Kriterien für staatliche Zuschüsse an solche Stiftungen gesetzlich festzulegen. Eine Regelung der Verteilung im Bundeshaushalt, wie bis dahin üblich, sei nicht ausreichend. Das Gericht entschied auch, dass das Recht der AfD auf Chancengleichheit im Haushaltsjahr 2019 verletzt worden sei, weil der Bundestag die Förderung ohne zugrunde liegendes Gesetz festgelegt habe.

Das Urteil fiel als Reaktion auf eine Klage der AfD. Diese hatte also im Februar 2023 vor Gericht teilweise Erfolg - allerdings nur, soweit es das Haushaltsjahr 2019 betraf. Die Anträge für die Jahre 2020 und 2021 waren von ihr nicht fristgemäß gestellt worden. Ein Verfahren zum Jahr 2022 wurde abgetrennt, darüber ist noch nicht entschieden.

In Reaktion auf das Urteil wurde Ende 2023 ein Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen verabschiedet. Demnach kann eine Stiftung erst dann Zuschüsse bekommen, wenn die ihr nahestehende Partei dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist.

Außerdem ist die Förderung an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur Völkerverständigung geknüpft. Gegen dieses Gesetz liegen mehrere Anträge und Beschwerden beim Verfassungsgericht, über die aber noch nicht entschieden wurde.

Der Antrag der AfD, nachträglich Zuschüsse für 2019 bis 2021 auszuzahlen, wurde nun als unzulässig verworfen. Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass es zwar nachträglich die Vollstreckung seiner Urteile anordnen kann. Solche Vollstreckungsentscheidungen dürften aber das ursprüngliche Urteil nicht ergänzen oder erweitern.

Der Antrag der AfD genügte diesen Voraussetzungen nicht. Denn für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurde gar nichts entschieden, dass vollstreckt werden könnte. Und das Urteil vom Februar 2023 sah auch nicht vor, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung nachträglich für 2019 Zuschüsse bekommen müsse, wie das Gericht ausführte.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Urteil in Korruptionsprozess gegen frühere Berliner Senatorin Kalayci erwartet

Im Korruptionsprozess gegen die ehemalige Berliner Arbeits- und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) wird am Freitag (09.30 Uhr) das Urteil erwartet. Zuvor ist nach Gerichtsangaben noch das Plädoyer der Verteidigung geplant. Die Staatsanwaltschaft forderte in der vergangenen Woche eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und eine Geldstrafe von 36.000 Euro.

Baby mit Abflussreiniger getötet: Lange Haftstrafe für Kita-Betreuerin in Frankreich

Weil sie einem Baby Abflussreiniger eingeflößt und es so getötet hat, ist eine ehemalige Kita-Betreuerin in Frankreich zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Die 30-Jährige wurde der Folter mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie das Gericht in Lyon am Donnerstag mitteilte. Die Angeklagte hatte während des Verfahrens die Tat gestanden. Sie wies aber den Vorwurf zurück, dass sie das elf Monate alte Mädchen habe töten wollen.

Baby mit Abflussreiniger getötet: Kita-Betreuerin zu 25 Jahren Haft verurteilt

Weil sie einem Baby Abflussreiniger eingeflößt und es so getötet hat, ist eine ehemalige Kita-Betreuerin in Frankreich zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Die 30-Jährige wurde der Folter mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie das Gericht in Lyon am Donnerstag mitteilte. Die Angeklagte hatte während des Verfahrens die Tat gestanden. Sie wies aber den Vorwurf zurück, dass sie das elf Monate alte Mädchen habe töten wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 30-jährige Gefängnisstrafe wegen Mordes verlangt.

Zweiter Gorilla innerhalb von einer Woche stirbt in Leipziger Zoo

Im Leipziger Zoo ist innerhalb von nur einer Woche ein zweiter Gorilla gestorben. Das 21-jährige Weibchen Kibara sei aus einer Vollnarkose für eine medizinische Behandlung nicht mehr aufgewacht, teilte der Zoo am Donnerstag mit. Eine Woche zuvor war bereits das Männchen Kio gestorben - beide Tiere wurden wegen schwerer Krankheitssymptome behandelt, überlebten die Narkose aber nicht.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild