Deutsche Tageszeitung - Ex-König Albert II. droht bei Verweigerung von Vaterschaftstest Geldstrafe

Ex-König Albert II. droht bei Verweigerung von Vaterschaftstest Geldstrafe


Ex-König Albert II. droht bei Verweigerung von Vaterschaftstest Geldstrafe
Ex-König Albert II. droht bei Verweigerung von Vaterschaftstest Geldstrafe / Foto: ©

Belgiens Ex-König Albert II. droht eine Geldstrafe von 5000 Euro am Tag, wenn er sich im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter Delphine Boël weiterhin einem Vaterschaftstest verweigert. Ein Brüsseler Gericht entschied am Donnerstag, dass der 84-Jährige eine Vorladung für einen Speicheltest erhalten soll. Bleibt der Ex-Monarch dem Termin fern, muss er Strafe zahlen.

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Boël versucht seit Jahren, durch einen DNA-Abgleich eine Vaterschaft des ehemaligen Königs nachzuweisen. Albert hatte nach seiner Abdankung zugunsten seines ältesten Sohnes Philippe im Sommer 2013 seine Immunität verloren, seither beschäftigt die Angelegenheit die Gerichte. Im vergangenen Oktober hatte ein Brüsseler Berufungsgericht nach jahrelangem Rechtsstreit den DNA-Test angeordnet und Albert eine Frist von drei Monaten gesetzt.

Albert legte im Februar Einspruch gegen das Urteil ein. Auf Antrag Boëls soll sich Albert dennoch schon jetzt dem DNA-Abgleich unterziehen, doch ordnete das Gericht an, dass das Ergebnis bis zum Ende des Verfahrens - in möglicherweise einem Jahr - unter Verschluss bleibt.

Beide Seiten zeigten sich am Donnerstag mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. Alberts Anwalt Guy Hiernaux verwies darauf, dass weder die Streitparteien noch das Gericht bis zum Verfahrensende über das Ergebnis des Vaterschaftstests unterrichtet werden. Deshalb gehe er davon aus, dass Albert sich dem Test unterziehen werde, sagte Hiernaux AFP.

Boëls Anwalt Marc Uyttendaele betonte, dass seine Mandantin selbst diesen Weg vorgeschlagen habe, um den Streit nicht weiter anzuheizen und "einen Mediensturm" zu vermeiden. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich dem Test nicht unterzieht", sagte auch Uyttendaele.

Die Tatsache, dass der frühere belgische König möglicherweise ein uneheliches Kind hat, beschäftigt die belgische Öffentlichkeit seit langem. Offiziell erkannte er Boël nie als seine Tochter an. Allerdings wollen viele Belgier in seiner Weihnachtsansprache im Jahr 1999 ein verstecktes Eingeständnis erkannt haben: Damals sprach das Staatsoberhaupt von einer Krise, die seine Ehe in den Jahren 1960 bis 1970 durchlitten habe.

Boël wurde 1968 als Tochter der belgischen Adeligen Sibylle de Sélys Longchamps geboren. Die heute 51-Jährige machte sich als Künstlerin unter anderem mit Pappmaché-Figuren einen Namen.

(W.Uljanov--DTZ)

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