Deutsche Tageszeitung - U-Haft des Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof wird sechs Monate unterbrochen

U-Haft des Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof wird sechs Monate unterbrochen


U-Haft des Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof wird sechs Monate unterbrochen
U-Haft des Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof wird sechs Monate unterbrochen / Foto: ©

Die Untersuchungshaft des mutmaßlichen Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof wird für sechs Monate zur Behandlung des Tatverdächtigen in einer neurologischen Fachklinik unterbrochen. Dies beschloss am Donnerstag das Kölner Oberlandesgericht (OLG), wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Durch die Behandlung soll womöglich die Verhandlungsfähigkeit des beim Polizeizugriff während des Verbrechens schwer verletzten Syrers wiederhergestellt werden. Er hatte unter anderem eine Steckschussverletzung am Kopf davongetragen.

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Der zur Tatzeit 55-Jährige hatte am 15. Oktober 2018 in einem Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof eine brennbare Flüssigkeit angezündet und eine heftige Verpuffung ausgelöst. Dabei wurde eine Jugendliche schwer verletzt. Anschließend nahm der Mann in einer benachbarten Apotheke eine Angestellte als Geisel.

Als er diese anzuzünden versuchte, griff ein Spezialkommando der Polizei ein und beendete die Geiselnahme. Der bei dem Zugriff schwerst verletzte Täter schwebte vorübergehend in Lebensgefahr und lag wochenlang im Koma.

Laut OLG Köln ist der Mann nach übereinstimmender Einschätzung der Sachverständigen und behandelnden Ärzte aktuell nicht verhandlungsfähig. Er sei derzeit vollständig pflegebedürftig und nicht in der Lage, sich selbstständig fortzubewegen und allein zu versorgen. Die Sachverständigen und behandelnden Ärzte halten es demnach jedoch für möglich, dass sich seine Verhandlungsfähigkeit durch eine Behandlung in einer Spezialklinik außerhalb des Justizvollzugs wiederherstellen lässt.

Vor diesem Hintergrund werde die Untersuchungshaft in den nächsten Wochen für die Dauer von sechs Monaten unterbrochen, damit der Beschuldigte nahtlos in eine geeignete Klinik überführt werden könne, beschloss der OLG-Senat. Eine Aufnahme des Syrers unter der Bedingung, dass er im Krankenhaus bewacht wird, hatten die in Frage kommenden Kliniken zuvor abgelehnt.

(N.Loginovsky--DTZ)

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