Deutsche Tageszeitung - Shakira vom Vorwurf des Plagiats freigesprochen

Shakira vom Vorwurf des Plagiats freigesprochen


Shakira vom Vorwurf des Plagiats freigesprochen
Shakira vom Vorwurf des Plagiats freigesprochen / Foto: ©

Die kolumbianischen Superstars Shakira und Carlos Vives sind vom Vorwurf des Plagiats freigesprochen worden. Ein Gericht in Madrid wies am Donnerstag eine Klage im Zusammenhang mit ihrem Hit "La Bicicleta" zurück. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Shakira und Vives bei dem kubanischen Sänger Livan Rafael Castellanos abgekupfert hätten, hieß es zur Urteilsbegründung.

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Der kubanische Sänger mit dem Künstlernamen Livam wirft den beiden Musikern vor, Teile der Melodie und des Textes seines Lieds "Yo te quiero tanto" kopiert zu haben. Sein Label MDRB hatte deswegen 2017 Klage eingereicht.

Shakira und ihr Gesangspartner weisen die Anschuldigungen zurück. Sie habe Livams Lied zuvor "noch nie gehört", sagte die 42-Jährige im März vor Gericht. Auch Vives beteuerte, er kennen weder Livam noch dessen Song. Die beiden Kolumbianer hatten 2016 mit "La Bicicleta" bei den Latin-Grammys zwei Hauptpreise abgeräumt.

In dem Prozess ging es unter anderem um die Worte "te quiero tanto" (Ich liebe dich so sehr), die in beiden Songs vorkommen. Solche Liebesbekundungen seien aber schon in unzähligen anderen Liedern gesungen worden, urteilten die Richter. Darüber hinaus seien bei Melodie, Harmonie und Rhythmus keine Übereinstimmungen zu entdecken.

Shakira war schon einmal in einen Plagiatsprozess verwickelt. 2014 urteilte ein US-Gericht, dass ihr Hit "Loca" die "illegale Kopie" eines dominikanischen Songs sei. Die Kolumbianerin muss sich in ihrer Wahlheimat Spanien zur Zeit außerdem wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.

Im Juni soll die Pop-Sängerin von einem Gericht in der Provinz Barcelona zu dem Vorwurf befragt werden, Steuern in Höhe von 14,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Shakira ist seit 2011 mit dem spanischen Fußball-Star Gerard Piqué vom FC Barcelona liiert.

(O.Tatarinov--DTZ)

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