Plädoyer der Anklage im Prozess um Mordserie von Ex-Krankenpfleger Högel begonnen
Im Prozess um die beispiellose Mordserie des früheren Krankenpflegers Niels Högel hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit ihrem Plädoyer begonnen. Högel habe nach Überzeugung der Anklage zumindest billigend in Kauf genommen, dass Patienten bei den durch ihn ausgelösten Wiederbelebungsmaßnahmen sterben würden, sagte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohrmann zum Auftakt ihres mutmaßlich mehrstündigen Vortrags vor dem Landgericht Oldenburg.
Die Anklagevertreterin bezweifelte, dass Högels Aussagen und Geständnisse zu den mehrere Jahre zurückliegenden Geschehnissen vollständig sind. "Das, was auch als nachgewiesen erachtet werden kann, wird auch eingeräumt." Es sei daher unklar, ob der Angeklagte nicht noch weit mehr als die angeklagten 100 Morde begangen haben könnte. Zugleich habe er vereinzelt aber auch von sich aus Taten eingeräumt, die nicht nachweisbar seien. Die Motive für sein Aussageverhalten seien unklar.
Dem in zwei Prozessen bereits wegen mehrerer Patiententötungen zu lebenslanger Haft verurteilten Högel wird im niedersächsischen Oldenburg seit fünfeinhalb Monaten erneut der Prozess gemacht. Dabei geht um 100 weitere mutmaßliche Morde, die bei späteren systematischen Untersuchungen entdeckt wurden. Högel soll während seiner Arbeitszeit über Jahre hinweg Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst getötet haben, indem er durch eigenmächtige Medikamentengaben lebensbedrohliche Zustände auslöste, um diese anschließend wiederzuleben.
(Y.Leyard--DTZ)