Staatsanwalt fordert nach Vierfachmord von Gunzenhausen lebenslange Haft
Im Fall des Vierfachmords im fränkischen Gunzenhausen hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Außerdem plädierte die Anklage am Mittwoch vor dem Landgericht Ansbach für den 31 Jahre alten Georg K. wegen der Tötung seiner Frau und der drei Kinder auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen wäre.
Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger sagte, es gebe keine Zweifel, dass K. wenige Tage nach der Trennung seine 29 Jahre alte Frau und die drei Kinder im Alter von drei bis neun Jahren getötet habe. K. habe aus Kränkung wegen der Trennung gehandelt.
Schrotberger sagte, es handle sich bei diesem Fall anders als in anderen Fällen mit Tötungsdelikten innerhalb einer Familie nicht um eine Familientragödie. "Eine Tragödie ist ein schicksalhafter Verlauf, wenn jemand nicht anders kann - das war hier nicht der Fall." K. habe geplant gehandelt wegen seiner verletzten Eitelkeit.
Der Angeklagte hatte sich nach den Morden vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung in die Tiefe gestürzt. Der Oberstaatsanwalt sagte, dies sei aber nicht als Suizidversuch zu bewerten und die Tat damit kein erweiterter Suizid. K. sei mit den Beinen zuerst gesprungen und sei gezielt auf einen Grünstreifen gesprungen. Es sei "sicher" gewesen, dass er den Sprung überlebt.
Die als Nebenkläger auftretenden Eltern der getöteten Frau und Großeltern der getöteten Kinder schlossen sich im Wesentlichen der Forderung der Anklage an. Ihr Rechtsanwalt forderte außerdem, bereits mit dem Urteil eine anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen. Außerdem forderte er die Festsetzung eines Schmerzensgelds in Höhe von mindestens jeweils 20.000 Euro für seine beiden Mandanten.
K.s Verteidigerin formulierte keine konkrete Strafmaßforderung. Die Tat als solche werde "natürlich" nicht bestritten, sagte sie in ihrem Plädoyer. In diesem forderte sie aber, auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu verzichten. Die Verteidigerin begründete dies damit, dass ihr Mandant seine Opfer nicht über einen längeren Zeitraum getötet habe, sondern dass sie schnell gestorben seien.
"Es spielt eine Rolle, dass das eine kurze Tat war", sagte die Verteidigerin. Dabei räumte sie allerdings ein, für diese Forderung voraussichtlich kritisiert zu werden. Denn die ersten Zeugen am Tatort beschrieben eine verstörende Brutalität des Angeklagten bei der Tötung seiner Familie. Ein Zeuge sagte, der Mann habe seine Kinder "wie ein Schwein" abgeschlachtet und die Ehefrau pervers zerstückelt.
Die Ehefrau hatte sich kurz vor der Tat von ihrem Mann getrennt und auch auf Anraten ihrer Familie die Scheidung angekündigt, weil er wiederholt die sieben und neun Jahre alten Söhne geschlagen hatte. Die Polizei verhängte ein Kontaktverbot, außerdem passte der Bruder der Ehefrau in der Wohnung in der Zeit nach der Trennung auf seine Schwester auf.
K. brach allerdings das Kontaktverbot und lockte seinen Schwager mit einer Finte für wenige Minuten aus der Wohnung - in dieser Zeit soll K. mit kurz vorher von ihm gekauften Messern die Morde begangen haben. Nach dem psychiatrischen Gutachten war K. voll schuldfähig. Behauptungen, er habe im Vorfeld der Tat Stimmen gehört, seien nicht zu belegen. Allein durch den genau geplanten Ablauf der Tat sei dies nicht glaubwürdig, sagte der Gutachter.
(P.Vasilyevsky--DTZ)