Felicity Huffman bekennt sich im Uni-Skandal der Bestechung für schuldig
Im Bestechungsskandal um Zulassungen an Eliteuniversitäten hat sich die US-Schauspielerin Felicity Huffman schuldig bekannt. Unter Tränen räumte sie am Montag (Ortszeit) bei einer Anhörung den Versuch ein, die Chancen ihrer Tochter auf einen guten Studienplatz durch eine Zahlung zu steigern. Mit dem Eingeständnis vermeidet Huffman voraussichtlich einen Aufsehen erregenden Prozess und eine lange Haftstrafe.
Huffman gestand bei ihrem Gerichtstermin in Boston ein, 15.000 Dollar (rund 13.000 Euro) gezahlt zu haben, damit ihre Tochter beim Uni-Eintrittstest SAT besser abschneidet. So wollte sie ihr den Zugang zu einer besseren Universität ermöglichen. Huffman hatte bereits im vergangenen Monat angekündigt, sich schuldig zu bekennen. Sie sagte damals, sie schäme sich für ihre Tat.
Auf Bestechung stehen in den USA hohe Geldstrafen und bis zu 20 Jahre Jahre Haft. Mit ihrem Schuldeingeständnis kann Huffman voraussichtlich aber beides vermeiden: Die Staatsanwaltschaft hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 20.000 Dollar (rund 18.000 Euro) gefordert. Allerdings hat die zuständige Richterin den Ermessensspielraum, auch eine andere Strafe zu verhängen.
Der Bestechungsskandal war Mitte März bekannt geworden. Wohlhabende Eltern sollen Geld gezahlt haben, damit ihre Kinder an Elite-Hochschulen aufgenommen wurden. Betroffen sind unter anderem die Universität Yale, die Georgetown University in Washington und die kalifornische Universität Stanford.
Die Bestechungsgelder flossen an William Singer, der mittels eines ausgeklügelten Netzwerks für die Aufnahme wenig qualifizierter Studenten sorgte. So ließ er Prüfungsergebnisse fälschen und bestach Trainer, die Studienplatzanwärtern überdurchschnittliche sportliche Leistungen bescheinigten, um ein Sport-Stipendium zu ergattern.
Singers kriminelle Organisation sammelte so insgesamt 25 Millionen Dollar von Eltern ein. Er hat sich bereits schuldig bekannt. Gegen die betroffenen Hochschulen wurden bislang keine Verfahren eingeleitet.
(Y.Leyard--DTZ)