Potsdamer Gericht verhandelt über Sicherheitsverwahrung von Kindermörder Silvio S.
Der Kindermörder Silvio S. steht seit Freitag erneut vor dem Potsdamer Landgericht. In dem Verfahren geht es um eine mögliche Sicherungsverwahrung. Das Gericht verurteilte den Mörder von Elias und Mohamed vor fast drei Jahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, verzichtete damals jedoch auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufhob.
Zum Auftakt des neuen Prozesses stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, der jedoch abgelehnt wurde, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zudem wurde am Freitag ein Psychologe als sachverständiger Zeuge gehört, eine weitere Zeugin war geladen. Für das Verfahren sind noch zwei weitere Prozesstermine bis zum 24. Mai anberaumt.
Der 1993 geborene Silvio S. hatte im Oktober 2015 den vierjährigen Mohamed, Kind einer bosnischen Asylbewerberin, vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales entführt, missbraucht und getötet. Bereits drei Monate zuvor hatte er den sechsjährigen Elias in Potsdam vergewaltigt und erstickt. Die Taten sorgten bundesweit für Entsetzen.
De Potsdamer Richter hatten Silvio S. im Juli 2016 wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und zugleich die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Auf Anordnung der Sicherungsverwahrung verzichteten die Richter damals, was nun zur Revisionsverhandlung führte. Bei der Sicherungsverwahrung müssen besonders gefährliche Straftäter über das Haftende hinaus im Gefängnis bleiben.
(O.Tatarinov--DTZ)